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Landesbank als Adressenhändler

■ Datenschützer kritisiert „lockeren Umgang“ mit Kundendaten / Auch Fücks auf der Liste

Bremens Ex-Umweltsenator Ralf Fücks ist erstaunt. Auch sein Name nämlich steht auf jener Liste, die die Bremer Landesbank aufgestellt und an ein Hamburger Marktforschungsinstitut weitergeleitet hat. Ein etwa 200-seitiger Auszug mit Namen und Adressen von BankkundInnen und prominenten BremerInnen war der Bremer Kabelzeitung anonym zugestellt worden (taz vom 31.8.).

Daß sie dorthin gelangte, setzt einen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz voraus. Damit aber will die Bremer Landesbank nichts zu tun haben. Gestern reagierte sie mit einer empörten Presseerklärung: Die Übermittlung der personenbezogenen Daten an das Marktforschungsinstitut zum Zwecke eines Anzeigentestes sei rechtmäßig, ein Rückschluß auf Kontakte der aufgeführten Personen zur Bank nicht möglich. Daher liege weder ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz vor, noch gegen das Bankgeheimnis. Die Landesbank teilte zudem mit, daß nach ihren Erkenntnissen „der Entwender von der Liste keinen anderen Gebrauch als die Übermittlung an die Kabelzeitung gemacht hat.“ Daraus folgert die Landesbank, die der Kabelzeitung mit Rechtsfolgen droht: „Das Datenleck, über das berichtet wird, ist ausschließlich erzeugt worden, um darüber zu berichten.“

Eine kühne These, findet Sven Holst, stellvertretender Landesdatenschützer, der seit Mittwoch den Fall untersucht. Er hält es durchaus für denkbar, daß die Liste bereits in der Landesbank entwendet wurde: „Die Landesbank wußte doch selber nicht, wo ihre Liste überall rumschwirrte.“ Am Mittwoch jedenfalls habe man dort „erhebliche Schwierigkeiten“ gehabt zu klären, wer alles intern Zugang zur Liste hatte.

Auch daß die Liste in der vorliegenden Form an das Marktforschungsunternehmen weitergereicht wurde, stimmt den Datenschützer nachdenklich. Er ist unsicher, ob dabei die notwendigen technischen Sicherheitsmaßnahmen getroffen wurden. Allein die Tatsache, daß 880 Adressen weitergereicht wurden, um eine Befragung von nur 80 Menschen vorzubereiten, könnte als Unverhältnismäßigkeit der Mittel gedeutet werden.

Im übrigen enthielt die Liste neben den Namen und Adressen „eine ganze Reihe von Kundendaten“. So kann, wer die Zahlencodes kennt, sogar rückschließen, in welchem Bereich eine Person als Kunde in der Landesbank geführt wurde. Bedenklich sei außerdem, daß die Liste vom Hamburger Institut nochmals an eine Bremer Marketingfirma weitergereicht wurde. Die Landesbank, so Holst, habe Sorge dafür zu tragen, daß die Daten auch von weiterverarbeitenden Firmen geschützt werden. Der Schutzbereich, der im eigenen Haus gelte, sei entsprechend zu verlängern. „Vertrauen allein reicht nicht“, meinte Holst. Wie sonst solle man verhindern, daß eine Firma die Liste an den nächsten Adressenhändler weiterverkauft.

„Für mich ist die Landesbank noch nicht raus“, resümierte der Datenschützer seine bisherigen Ermittlungen. „Ich habe das Gefühl, daß mit dem Material auf der gesamten Strecke locker umgegangen wurde.“ Bleibt zu prüfen, ob es sich um ein grob rechtswidriges Verhalten bei der Landesbank handelt. Immerhin scheint die Landesbank bereits aus dem Vorfall gelernt zu haben: Die für die Öffentlichkeit bestimmte Pressemitteilung war mit dem Zusatz versehen, daß eine „Weiterverbreitung oder die Herstellung von Kopien untersagt“ ist. dah

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