Kruzifixkläger unter Kuratel?

■ Verfassungsbeschwerde gegen Entmündigungsverfahren

Regensburg (taz) – Der beim Bundesverfassungsgericht erfolgreiche Kruzifixkläger Ernst Seler wehrt sich mit einer Verfassungsbeschwerde gegen eine drohende zwangsweise Betreuung und teilweise Entmündigung. Ein entsprechendes Verfahren gegen den 45jährigen Oberpfälzer ist seit Anfang 1994 beim Amtsgericht Schwandorf anhängig. „Offensichtlich versuchen staatliche Stellen, mich bewußt als krankhaft hinzustellen“, wehrt sich Seler dagegen, daß er in Zukunft in Dingen, die „seine Gesundheitsfürsorge, Bestimmung des Aufenthalts, Vermögensangelegenheiten, Entgegennahme und Öffnen der Post“ betreffen, „betreut“ werden soll. Der Antrag auf Betreuung wird mit einer „stationären Behandlung“ Selers im Bezirkskrankenhaus (BKH) Regensburg im Jahre 1989 begründet.

Seler war tatsächlich Ende 1989 12 Tage zwangsweise im BKH wegen „Gemeingefährlichkeit“ und „zum Zwecke der Erstellung eines psychiatrischen Gutachtens untergebracht“. Dieser Beschluß wurde jedoch nach einer Beschwerde Selers vom Landgericht Regensburg aufgehoben. Dort stellte man die Rechtswidrigkeit der Einweisung fest, da Seler weder, wie es gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist, persönlich angehört worden war noch entmündigt war oder gar eine akute Situation vorgelegen hatte. Der Einweisungsbeschluß war nur auf der Grundlage zweier Briefe im Zusammenhang mit der Kruzifix-Auseinandersetzung ergangen. Die hatte zudem Selers Frau verfaßt, er hatte sie nur mit unterzeichnet. Seler warf im Zuge des – aufgrund der Verfassungsbeschwerde ruhenden – Entmündigungsverfahrens dem BKH vor, sich zu „politischen Zwecken mißbrauchen zu lassen“. Da sind „katholisch-staatliche Interessen am Werk“. Bernd Siegler