Unterm Strich

Gegen Hermann Kant sind neue Stasi-Vorwürfe erhoben worden. Karl Corino, Literaturredakteur des Hessischen Rundfunks, weist in einer neuen Dokumentation über Kant und die Stasi nach, daß in nachweislich drei Fällen die Tätigkeit des früheren Vorsitzenden des DDR-Schriftstellerverbandes dazu beigetragen hat, daß Menschen für mehrere Jahre in Haft gehen mußten. Corino verwies auf die Schicksale von Johannes Krikowski, des Journalisten Dieter Borkowski und des Regisseurs Jochen Staritz. Wie Corino in seinem Dokumentenband „Die Akte Kant“ (Rowohlt Verlag) erklärt, will er Kant zuvorkommen, der angekündigt habe, „in aller Offenheit“ über seine Stasi- Kontakte zu schreiben. Dies mache es notwendig, meint Corino, einen Auszug der wichtigsten Dokumente aus der Kant-Akte vorzulegen, der schon 1993 vor einem Hamburger Gericht erklärt habe, er habe „zu keinem Zeitpunkt Funktionen innerhalb des Ministeriums für Staatssicherheit innegehabt“. Corino erinnert an Johannes Krikowski, einen Klassenkameraden Kants auf der Arbeiter-und-Bauern-Fakultät Greifswald, über die Kant in seinem Roman „Die Aula“ schrieb. Krikowski sei 1951 verhaftet und zu 25 Jahren Zwangsarbeit in der Sowjetunion verurteilt worden, wo er 1955 nach dem Besuch Konrad Adenauers vorzeitig entlassen wurde. Krikowski gab später zu Protokoll, daß eine Denunziation Kants nicht unwesentlich zu seiner Verurteilung beigetragen habe.

Auf Druck von Fundamentalisten ist der Film „Der Auswanderer“ in Ägypten erneut verboten worden. In seinem Urteilsspruch bezog sich das Kairoer Berufungsgericht auf die Rechtsprechnung der Al- Azhar-Universität, die als höchste Instanz des sunnitischen Islam in Fragen der Doktrin die Darstellung von biblischen Figuren durch Schauspieler verboten hat. In dem Film des ägyptischen Regisseurs Jussuf Schahin geht es um die biblische Gestalt Joseph, der von seinen Brüdern in ägyptische Gefangenschaft verkauft wurde und dort zum Reichswesir aufstieg. Die rund zehn Millionen Mark teure Gemeinschaftsproduktion mit ägyptischen und französischen Schauspielern war zwei Wochen nach ihrer Uraufführung im letzten Dezember per Gerichtsbeschluß aus den ägyptischen Kinos verbannt worden. Am 29. März ließ ein anderes Gericht die Aufführung wieder zu.