Kommentar: Knast ohne Regeln
■ Hinter der Mauer der Abschiebehaft
AsylbewerberInnen, ob sie nun in der Abschiebehaft sitzen oder nicht, stehen bestimmte Leistungen zu. Dazu gehören neben einem Taschengeld von monatlich 80 Mark auch Sachleistungen. Diese betreffen die Ernährung, die Kleidung sowie die Gesundheits- und Körperpflege. Nun ist die unter dem letztgenannten Punkt tägliche warme Dusche in der Ostertorwache kaum möglich. So weit so schlecht. Aber daß die Flüchtlinge, die teilweise länger als ein halbes Jahr im Knast sitzen, nicht einmal regelmäßig Unterwäsche erhalten, ist ein Skandal. „Leider können wir dem ablehnenden Bescheid bezüglich des zweiten Handtuchs und der zwei Unterhosen nicht abhelfen“, schreibt das Amt für Soziale in bestem Bürokratendeutsch und verweist auf die Polizei, die für die Ausgabe solcher Dinge in der Ostertorwache verantwortlich sei.
Die kann die Verantwortung nicht tragen, selbst wenn mancher Beamte bemüht sein mag und hier und da mal einen alten Pullover anschleppt. Aber regelmäßig Unterwäsche? Würde nicht die Asylgruppe Ostertorwache den Flüchtlingen Pakete bringen, sie wären hinter den Mauern hoffnungslos verlassen, Ansprüche hin oder her. Fakt ist: Es gibt keine geregelte Ausgabe von Sachleistungen. Die aber sieht das Gesetz vor. Warum umgehen die Behörden das Gesetz, und warum läßt sich die Polizei wieder einmal darauf ein, die Fehler der Behörden auszubügeln? Dora Hartmann
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