Brutale Morde

■ Vorwurf: Mann erdrosselt und Frau ertränkt, um Betrug zu decken

Wer betrügt, muß mit unliebsamen Mitwissern rechnen. Mit welch brutalen Methoden man sich diese vom Halse schaffen kann, zeigt der gestern vor dem Landgericht begonnene Prozeß gegen den 45jährigen Frührentner Michael Sch. und den berufs- und arbeitslosen 43jährigen Detlef H. Dem Frührentner aus dem Spreewald wirft die Anklage vor, einen herzkranken Mann getötet und eine Frau brutal in der Badewanne ertränkt zu haben. Das Motiv: Angst, daß die beiden ihr Wissen um betrügerische Machenschaften der Polizei preisgeben könnten.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll Sch. im Oktober 1991 den herzkranken Mann in dessen Berliner Wohnung erdrosselt haben. Er soll sich dem im Schaukelstuhl Sitzenden von hinten genähert und ihm einen freundschaftlichen Klaps auf die Schulter gegeben haben. Dann soll er ihm überraschend den rechten Arm um den Hals gelegt und kräftig zugedrückt haben. Dessen krankes Herz setzte aus, und der Mann starb. Zeuge Nummer eins war aus dem Weg geräumt.

Während der Staatsanwalt die Anklageschrift verliest, sitzt Michael Sch. reglos auf der Anklagebank. Der Frührentner mit weißem Vollbart, Stirnglatze und kleinem Pferdeschwanz, dem außerdem ein Sozialhilfebetrug zum Nachteil der Stadt Flensburg in Höhe von über 60.000 Mark vorgeworfen wird, schaut dem Staatsanwalt selbstbewußt in die Augen. Der neben ihm sitzende 43jährige Detlef H. sinkt während der Anklageverlesung manchmal so tief in sich zusammen, daß er hinter der Holztrennwand verschwindet. Als er wieder hochkommt, kaut er so stark Kaugummi, daß die Backenknochen hervortreten. Beide schwiegen am ersten Verhandlungstag zu den Vorwürfen.

Nur die Ehefrau von Sch. ist sichtlich nervös. Die Anklage gegen sie, einen Anrufbeantworter als Beweismaterial im Ofen verbrannt zu haben, wird vom Gericht fallengelassen. Mit tränenreicher Stimme fragt die 49jährige Dänin, ob sie ihren Mann nach der Verhandlung sprechen dürfe. Eine Bitte, die ihr der Richter gewährt.

Anderthalb Jahre nach dem Mord an dem herzkranken Mann soll Sch. laut laut Staatsanwaltschaft auf Drängen des Mitangeklagten Detlef H. einen weiteren unliebsamen Mitwisser aus dem Weg geräumt haben: eine 40jährige Berlinerin, die die illegalen Geschäfte des Frührentners offenbaren wollte. Laut Anklage hat Sch. zunächst vergeblich versucht, die Frau mit Valorontropfen außer Gefecht zu setzen. Ebenso rücksichtslos wie beim ersten Mord, schritt Sch. zur Tat: Er soll die in der Badewanne sitzende Frau völlig überraschend an den Beinen gepackt und unter Wasser gezogen haben. Die Frau wehrte sich nach allen Kräften, doch Sch. soll sie so lange mit dem Kopf unter Wasser gedrückt haben, bis sie ertrank. Den Ermittlungen zufolge hatte Sch. mit zwei Komplizen eine Scheinfirma gegründet, über die Waren in Millionenwert ergaunert wurden. Detlef H., einer der Geschäftspartner, soll überdies einem dritten Mann mit dem Tod gedroht haben, falls er sich als Kompagnon aus der Firma zurückziehe. Dieser schaffte im Gegensatz zu den zwei anderen Mitwissern den Weg zur Polizei und brachte so den Fall ins Rollen. Mit einem Urteil ist Ende Oktober zu rechnen. Barbara Bollwahn