857 Polizisten spitzelten für die Stasi

■ Innensenator kündigte auch 300 Mitarbeitern bei Feuerwehr und Landeseinwohneramt

Die Innenverwaltung hat nach Auswertung der Informationen der Gauck-Behörde 857 Polizisten, 197 Mitarbeiter des Landeseinwohneramtes sowie etwa 100 Feuerwehrleute entlassen. Die Angestellten und Beamten auf Probe haben mit dem damaligen Ministerium für Staatssicherheit der DDR (MfS) zusammengearbeitet. Manche von ihnen haben ihre Mitarbeit dem Arbeitgeber gegenüber verschwiegen, andere haben Menschen durch ihre Denunziationen geschadet, sagte Verwaltungssprecher Thomas Raabe. Vor allem hätten die Stasi-Mitarbeiter Kollegen bespitzelt, um bei jenen tatsächliche oder vermeintliche Fluchtabsichten und Spionageversuche festzustellen. Insbesondere Polizeibedienstete haben aber auch Informationen weitergegeben, die sie im Rahmen ihrer Arbeit über Bürger gesammelt haben.

Von den knapp 10.000 Anfragen zu 7.600 Polizisten, 1.400 Feuerwehrleuten und rund 1.000 Mitarbeitern des Landeseinwohneramtes hat die Gauck-Behörde inzwischen fast alle beantwortet. Die Innenverwaltung wartet vor allem noch auf Antworten bei rund 900 Polizisten.

Von den 10.900 Ostberliner Volkspolizisten, die bei der Wiedervereinigung 1990 übernommen wurden, sind 2.400 Mitarbeiter bereits vor der Gauck-Überprüfung „von sich aus aus verschiedenen Gründen“ ausgeschieden. Ob sich hierunter ebenfalls Inoffizielle Mitarbeiter oder Führungsoffiziere der Stasi befanden, ist von der Innenverwaltung nicht mehr nachgefragt worden.

Die Kündigung von stasibelasteten Mitarbeitern im öffentlichen Dienst ist im Einigungsvertrag vorgeschrieben. Jeder Fall wird dabei einzeln geprüft. Wie Innensenator Dieter Heckelmann (CDU) bereits vor einem Jahr auf Anfrage der PDS antwortete, erfolge keine Entlassung, wenn „keine vorwerfbaren Handlungen“ vorliegen. Heckelmann hat allerdings bereits „erhebliche Zweifel an einer persönlichen Eignung“, wenn freiwillig eine Erklärung unterzeichnet wurde, für das MfS als Inoffizieller Mitarbeiter tätig zu werden. Wer außerdem wahrheitswidrig versicherte, keine sogenannte Verpflichtungserklärung abgegeben zu haben, sei in der Regel ungeeignet für eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst.

Im öffentlichen Dienst ist die Gauck-Überprüfung bereits vor längerem weitgehend abgeschlossen worden. Innensenator Heckelmann war dagegen wiederholt kritisiert worden, weil die Überprüfung der Polizei erst viel zu spät angegangen wurde. Dirk Wildt