"Von der Gemeinschaft alleingelassen"

■ Milde Strafen im sogenannten "Auftragsmord-Prozeß"

Vier Jahre Haft für Markus W. und Kalit O. wegen Totschlags an dem Familien-Tyrannen Jost P., der Kinder und Ehefrau jahrelang sexuell mißbraucht und mißhandelt hatte: Im sogenannten „Auftragsmord-Prozeß“ wurde gestern das Urteil gesprochen. Die 21jährige Tochter Evelyn erhielt wegen Beihilfe eine Bewährungsstrafe von 18 Monaten, Ehefrau Sonja wurde freigesprochen.

Der brutale Familienvater, der seine Tochter wiederholt vergewaltigt haben soll und die Ehefrau zu einem psychischen Wrack geprügelt hatte, hatte gedroht, seine Familie „mit dem Beil zu zerhacken“. Daraufhin hatte Evelyn die beiden 20- und 21jährigen Männer gebeten, ihren Vater zu töten. Am 28. Januar 1994 erdrosselten Markus W. und Kalit O. den 43jährigen Jost P. in seinem Haus in Rahlstedt. Zuvor hatten sie dem gebürtigen Indonesier angeboten, ihm eine Fahrkarte ins Ausland zu kaufen.

In der bewegenden Urteilsbegründung machten die Richter deutlich, daß sie am liebsten gar keine Strafen verhängt hätten: „Sie setzten dem Chaos ein Ende und machten sich schuldig.“ Und zu dem Beschluß, Tochter Evelyn einen Bewährungshelfer zur Seite zu stellen: „Die Gemeinschaft hat Sie lange mit Ihrem Schmerz und Ihren Sorgen allein gelassen. Der Staat schuldet Ihnen mehr als nur ein Urteil.“ Den Männern stellte das Gericht in acht Monaten die vorzeitige Entlassung in Aussicht. kva