Wieder droht Sudanesen Abschiebung

■ Am Frankfurter Flughafen sitzt erneut ein Sudanese in Abschiebehaft, derweil berichtet Pro Asyl, daß zwei der in der letzten Woche Abgeschobenen im Sudan inhaftiert wurden. Auswärtiges Amt dementiert

Bonn (ap/taz) – Während das Schicksal der sieben Sudanesen, die in der letzten Woche in ihr Heimatland abgeschoben wurden, nach wie vor ungeklärt ist, befindet sich am Frankfurter Flughafen erneut ein Sudanese in Abschiebehaft. Er heißt Hussein Abdallah Abdulahi. Gegen die Abschiebung ist ein Verfahren beim Verwaltungsgericht Frankfurt anhängig. Mit einer Entscheidung wird in den nächsten vierzehn Tagen gerechnet.

Die Bundesregierung hat Berichte bestritten, nach denen zwei der sieben am letzten Dienstag aus Deutschland abgeschobenen Sudanesen in ihrer Heimat verhaftet wurden. Ein Sprecher des Auswärtigen Amtes sagte am Samstag in Bonn, hierfür gebe es keinerlei Anhaltspunkte. So habe die Bundesregierung mit allen sieben Männern Kontakt aufnehmen können. Die Abgeschobenen hätten über keine Pressionen seitens der Behörden berichtet.

Zuvor hatte die Organisation Pro Asyl unter Berufung auf sudanesische Oppositionspolitiker mitgeteilt, zwei der aus Frankfurt abgeschobenen Sudanesen seien vielleicht verhaftet worden. Der Sprecher der Nationalen Demokratischen Allianz, Faruk Abu Isa, habe dies aus sicheren Quellen erfahren. Abu Isa hatte erklärt, die beiden Festgenommenen seien sehr aktiv in der Oppositionsbewegung des Landes gewesen und vor ihrer Flucht in die Bundesrepublik im Sudan gefoltert worden. Die anderen fünf aus Deutschland Abgeschobenen seien noch frei, es sei aber zu befürchten, daß sie später auch inhaftiert werden.

Die Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge forderte das Auswärtige Amt auf, ohne Inanspruchnahme der Dienste des Regimes in Khartum unverzüglich zu beweisen, daß sich die Sudanesen und ihre Familien in Sicherheit befänden. Pro Asyl verlangte außerdem die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses, um die Umstände der Abschiebung der sieben sudanesischen Asylbewerber aufzuklären.

Der Sprecher der Organisation, Heiko Kauffmann, sprach von vielen Ungereimtheiten und widersprüchlichen Angaben. Alles deute darauf hin, daß sich Bundesinnenminister Manfred Kanther ganz bewußt über das mündliche Aufnahmeangebot Eritreas hinweggesetzt und den Vollzug der Abschiebung bereits vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts angeordnet habe.

Kanther bekräftigte die Richtigkeit seiner Entscheidung. In der Zeitung Welt am Sonntag sagte er, auch in Zukunft würden Ausländer, die kein Bleiberecht in Deutschland hätten, in die Herkunftsländer zurückgeschickt. „Sonst wäre Deutschland beliebig offen für Zustrom. Und das geht nicht.“

Der niedersächsische Ministerpräsident Gerhard Schröder wandte sich am Wochenende zwar gegen ein Abweichen von der generellen Linie des parteiübergreifenden Asylkompromisses, doch setzte er sich für eine neue Härtefallregelung im Asylrecht ein. kh