EU klopft Banken auf die Finger

Bei Auslandsüberweisungen darf nur noch die Bank, bei der eingezahlt wird, Gebühren kassieren. Wenn das Geld auf dem Weg durch Europa verschwindet, haftet die Bank auch  ■ Aus Brüssel Alois Berger

Die Banken werden es künftig schwerer haben, die Kunden bei Auslandsüberweisungen über den Tisch zu ziehen. Die 15 Finanzminister der Europäischen Union (EU) haben gestern in Brüssel eine Richtlinie beschlossen, die ab Frühjahr 1997 den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr regelt. Die EU reagierte damit auf Klagen der Verbraucherverbände, daß die Banken bei Auslandsüberweisungen oft mehrfach Gebühren kassieren und das Geld gelegentlich ganz verschwindet. Die neue Richtlinie legt fest, daß nur noch die Bank, bei der eingezahlt wird, Gebühren erheben darf. Der Kunde kann sich also vorher informieren. Außerdem muß der Betrag spätestens am sechsten Tag nach der Einzahlung auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben werden. Damit soll die beliebte Praxis beendet werden, daß die Banken das Geld bis zu mehreren Wochen zurückhalten, ohne Zinsen dafür zu bezahlen.

Bis zuletzt war vor allem strittig, bis zu welcher Höhe die Banken haften, wenn das Geld irgendwo auf dem Weg von der Kreissparkasse in Kleinblittersdorf bis zu einer portugiesischen Kreditbank spurlos abhanden kommt. Bei solchen Transaktionen sind oft vier oder fünf Banken beteiligt. Lag es bislang beim Kunden selbst, im Ernstfall den Sherlock Holmes zu spielen und hinter seinem verlorenen Geld herzujagen, muß künftig die Bank, bei der eingezahlt wurde, den Schaden ersetzen und kann sich dann an die Nachforschungen machen. Als Obergrenze setzten die Finanzminister 10.000 Ecu fest, das sind knapp 19.000 Mark. Vor allem der deutsche Finanzminister Theo Waigel sträubte sich lange gegen die aus der Sicht deutscher Banken zu hohe Haftungsgrenze. Da die weitaus meisten Geldbeträge von Deutschland aus in andere Länder überwiesen werden, fürchten die deutschen Geldinstitute, daß sie regelmäßig zur Kasse gebeten werden, wenn irgendwo im Ausland schlampig gearbeitet wird.

Aus den gleichen Gründen wollte Waigel auch den Geltungsbereich der neuen Richtlinie möglichst klein halten. Die Finanzminister einigten sich schließlich darauf, daß sowohl die Gebühren als auch die Haftungsvorschriften vorerst nur für Beträge bis 25.000 Ecu gelten soll. Bei höheren Summen wird davon ausgegangen, daß die Kunden in der Lage sind, die Bedingungen mit den Banken selbst auszuhandeln.

Die Richtlinie ist die Antwort der EU auf das Scheitern der europäischen Banken beim Aushandeln einer freiwilligen Selbstverpflichtung. Nach dem Beschluß des Ministerrates muß nun noch das Europäische Parlament zustimmen.