■ Mit der Kfz-Steuer-Reform auf du und du
: Zehn Modelle

Berlin (taz) – Noch in diesem Herbst sollen die Abgaben für Kraftfahrzeuge reformiert werden. Darüber sind sich die Fraktionen von FDP und Union einig. Wie dies geschehen soll, ist aber noch völlig offen. Die FDP möchte die Kfz-Steuer, die für das bloße Halten eines Fahrzeugs fällig ist, ganz abschaffen und auf die Mineralölsteuer umlegen. Die Union dagegen will die Kfz-Steuer beibehalten, diese aber noch mehr als bisher nach dem Schadstoffausstoß der Fahrzeuge differenzieren.

Heute muß für einen Wagen mit Kat 13,20 Mark pro angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum Kfz-Steuer gerechnet werden, ohne Kat sind aber 18,80 Mark oder 21,60 Mark fällig (je nachdem, wann der Wagen gekauft wurde). Für Diesel- Pkws sind die Werte etwa dreimal so hoch, weil Dieselfahrzeuge (und damit auch alle Lkws) wegen des Euro-Wettbewerbs im Speditionsgewerbe bei der deutschen Mineralölsteuer bevorzugt werden.

Diese Rechtslage will die Union weiter ausdifferenzieren. Hintergrund ist die Verschärfung der EG-Abgasvorschriften zum Jahreswechsel. Bisher mußten neuzugelassene Fahrzeuge die Euro-I-Norm erfüllen, wozu ein Kat genügte, künftig werden die Abgaswerte um 10-20 Prozent schärfer sein. Die Einhaltung dieser Werte soll steuerlich belohnt werden. Angela Merkels Umweltministerium will sogar Abgaswerte honorieren, die in der EU nur als Utopie gehandelt werden.

Eine Arbeitsgruppe der Ministerien für Finanzen, Umwelt, Verkehr und Wirtschaft hat für die Kfz-Steuerreform zehn Varianten erarbeitet. Diskutiert wird unter anderem eine auf ein Jahr befristete Steuerbefreiung für schadstoffreduzierte Kraftfahrzeuge. Dies brächte bei einem Zwei-Liter-Mittelklassewagen 264 Mark Steuerersparnis im Jahr. Andere Modelle sehen lediglich einen Steuerabschlag von 1,20 bis 3,20 Mark pro angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum für die Euro-2-Fahrzeuge vor.

Die Einnahmeverluste sollen jeweils durch eine Steuererhöhung bei den übrigen Fahrzeugen ausgeglichen werden. Auch hier unterscheiden sich die Varianten im Detail. Wenn etwa AutobesitzerInnen, die nur der Euro-I-Norm genügen, keine Steuererhöhung zugemutet wird, dann muß für einen Wagen ohne Kat der Steuersatz um bis zu 45 Mark je 100 Kubikzentimeter Hubraum angehoben werden. In dieser Extremvariante stiege die Kfz-Steuer für alte Stinker auf bis zu 12.000 Mark pro Jahr. Hiervon wären aber immerhin 11,8 Millionen Fahrzeughalter betroffen, vor allem sozial Schwächere. chr