■ Fußball
: Fall Bosman könnte Fußball revolutionieren

Luxemburg (dpa) – Ablösegelder für Profifußballer zum Vertragsende und Beschränkungen beim Einsatz ausländischer Spieler könnten in der Europäischen Union bald der Vergangenheit angehören. Am Mittwoch stellte der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg sein Rechtsgutachten im Fall Jean- Marc Bosman vor. Der belgische Fußballprofi klagt gegen Ablösegelder und die Ausländerbegrenzung, da sie seiner Meinung nach die freie Wahl des Arbeitgebers behindern und gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Der deutsche Generalanwalt, Carl-Otto Lenz, schloß sich dieser Beurteilung weitgehend an. Mit seinem 124 Seiten starken Rechtsgutachten gibt er wahrscheinlich die Linie des endgültigen Urteils vor, das zum Jahreswechsel erwartet wird.

Der Generalanwalt hat sich eingehend mit dem Fall befaßt. Lenz „klopfte“ die Regelungen im europäischen Fußball auf ihre Verträglichkeit mit dem Europarecht ab. Dem Argument der Fußballverbände, mit der Ablöse werde nur eine Entschädigung für den Aufwand bei der Ausbildung von Fußballprofis verlangt, schenke er durchaus Beachtung. Dem ersten Verein des Spielers, so eine Anregung des Juristen, sollte für den tatsächlichen Aufwand bei der Spielerausbildung auch weiterhin die Erhebung einer Ablösesumme gewährt werden. Bei einem Wechsel vor dem Auslaufen des Vertrages sollen weiter Ablösegelder möglich sein.

Dem Verfahren liegt ein langjähriger Rechtssteit zugrunde. Vor fünf Jahren scheiterte der Wechsel Bosmans vom Erstligisten FC Lüttich zum französischen Zweitligaclub Dünkirchen. Die Lütticher wollten die Konditionen Bosmans deutlich verschlechtern und verlangten gleichzeitig umgerechnet fast 600.000 Mark Aböse. Der Wechsel kam nicht zustande. Der Belgier Bosman macht dafür nicht nur die Ablösegelder verantwortlich, sondern auch die Begrenzung beim Einsatz ausländischer Spieler, die ihn unattraktiver gemacht habe.

Auch diese Ausländer-Regelung sieht der Generalanwalt nicht im Einklang mit dem europäischen Recht. Folgt das Gericht seiner Auffassung auch hier, wären nach Einschätzung der Europäischen Fußball-Union (UEFA) Mannschaften denkbar, die sich nur noch aus ausländischen Spielern zusammensetzen.

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