Leistung hat ihren Preis

■ Eine Auszeit im Streit um die Diätenerhöhung könnte notwendige Nachbesserungen ermöglichen

Klaro, Mann, ey: Die Politfuzzis bedienen sich wieder einmal aus dem Staatssäckel. Oder in den Worten von Rudolf Augstein: Ein „kollektives Gaunerstück“ geht angeblich heute im Bundestag über die Bühne, wenn eine Große Koalition von Union und SPD aus purer Geldgier eben schnell mal das Grundgesetz ändert.

Der hysterische und gezielt populistische Ton der Kritik an der Diätenreform trägt zur Klarstellung gar nichts bei. Entgegen landläufiger Vorstellung gilt: Wer für den Bundestag kandidiert, tut das vor allem aus Geltungs- und Gestaltungsdrang und nicht des lieben Mammons wegen. Wer dort angelangt ist, sitzt nicht faul herum, sondern rackert meist mehr als andere. Auch wenn die Ergebnisse nicht überzeugen. Die repräsentative Demokratie verlangt, daß Abgeordnete gut bezahlt werden. Sie müssen, soweit das geht, gegen Abhängigkeiten geschützt werden.

Die Diätenreformer sind aber der populistischen Kritik ausgewichen, statt ihr offen zu begegnen: Die Angleichung an die Besoldung der Bundesrichter soll die leidige Geldfrage ein für allemal aus den Schlagzeilen nehmen. Parlamentarier, die nicht bereit sind, die Höhe der eigenen Bezahlung immer wieder öffentlich zu begründen, wecken Mißtrauen. Die Diätenreform muß deshalb von der Tagesordnung. Sie wird nicht besser dadurch, daß nicht Geldgier, sondern Feigheit der eigentliche Grund für die umstrittene Grundgesetzänderung ist. Die Auszeit würde Gelegenheit zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit und für nötige Nachbesserungen schaffen.

Ein Zwang zum Verzicht auf Nebeneinkünfte ist nicht machbar – er würde bestimmte Berufsgruppen aus dem Bundestag ausschließen. Schuldig aber sind die Parlamentarier der Öffentlichkeit Informationen über Herkunft und Höhe ihrer Nebeneinkünfte. Mit der Bereitschaft zu deren Offenlegung könnten sie dem wabernden Mißtrauen wirksam begegnen, das der Bundestag heute unbedingt bestätigen will. Hans Monath