Keine Absahnerin

■ Reps durch Gericht gestoppt

Eine einstweilige Verfügung hat die Berliner Bundestagsabgeordnete Wilma Glücklich (CDU) gegen eine Wahlkampfbroschüre der „Republikaner“ erwirkt. In ihrem Wahlkampfblatt hatten die „Republikaner“ Politiker anderer Parteien als „Absahner“ bezeichnet und behauptet, Wilma Glücklich habe neben ihrem Abgeordnetengehalt zusätzlich das Gehalt für ihre Tätigkeit als Geschäftsführerin der landeseigenen Gesellschaft „Marzahner und Britzer Garten“ bezogen.

„Das waren 12.000 Mark pro Monat zusätzlich“, will der „Republikaner“-Pressesprecher wissen. „Weil das einfach stimmt, fürchten wir kein Ordnungsgeld.“ Frau Glücklich habe erst, als ihr Doppeleinkommen in der Presse auftauchte, auf zwei Drittel der Zusatzbezüge verzichtet.

„Mir ging es gar nicht nur um die Richtigstellung. Das ganze Flugblatt wimmelt von Verdrehungen. Das gehört in den Bereich der Volksverhetzung“, verteidigt Wilma Glücklich ihr Vorgehen.

„Wir verteilen unseren Wahlkampfaufruf weiter“, erklärt Pressesprecher Werner Müller. Adrian Prechtel