Öko-Audit startbereit

■ Umweltbetriebsprüfungen können jetzt begutachtet werden

Bonn (dpa/taz) – Bundestag und Bundesrat haben gestern das lange verzögerte Gesetz über freiwillige Umweltbetriebsprüfungen verabschiedet. Das sogenannte Öko-Audit auf Grundlage einer EU-Verordnung ist eine freiwillige Umweltbetriebsprüfung von Unternehmen mit Erwerb eines Gütesiegels. Das deutsche Gesetz war erforderlich, weil die EU-Verordnung offen ließ, wie die unabhängigen GutachterInnen, die das Gütesiegel letztlich vergeben, ausgewählt werden.

Das Gesetz sieht jetzt vor, daß eine wirtschaftsnahe Einrichtung mit der Prüfung der GutachterInnen betraut wird, während Staat, Gewerkschaften und Umweltverbände nur in einem Ausschuß beteiligt werden. Zuletzt waren allerdings nur noch Details strittig, die am Donnerstag abend im Vermittlungsausschuß von Bundestag und Bundesrat binnen weniger Minuten geklärt worden waren.

Die Länderkammer hatte auf Wunsch von Bayern und NRW auf zwei Änderungen bestanden. Falls die Behörde einen Verstoß gegen Umweltvorschriften feststellt und das betroffene Unternehmen dies bestreitet, soll die Registrierung ausgesetzt werden, bis eine Klärung erfolgt ist. Bei der Überprüfung von Betriebsstandorten sollen ferner die Gutachter sowohl Rechts- als auch Verwaltungsvorschriften berücksichtigen. chr