Die Kirche hofft auf eine neue Flüchtlingspolitik

■ NRW-Innenminister dämpft Erwartungen: Korrekturen ja, Kehrtwende nein!

Düsseldorf (taz) – Was sind die Absichtserklärungen im rot-grünen Koalitionsvertrag zum Asyl- und Ausländerbereich der Düsseldorfer Regierungsparteien tatsächlich wert? Diese Frage treibt seit Wochen Flüchtlingsinitiativen in Nordrhein-Westfalen um. Am Montag erhoffte die Evangelische Kirche im Rheinland Antworten vom neuen Innenminister Franz- Josef Kniola (SPD). „Wir erwarten“, so Landeskirchenrat Jörn- Erik Gutheil zu Beginn der Tagung, „eine grundlegende Revision.“ Nun, das wäre mehr als der Koalitionsvertrag verspricht. Franz-Josef Kniolas Botschaft klang deshalb auch ganz anders: Sanfte Korrekturen ja, Kehrtwende nein!

Den 1993 beschlossenen Asylkompromiß will der Schnoor- Nachfolger jedenfalls „nicht aufkündigen“. Geschehen könne gleichwohl einiges. So beurteilt er die Chancen, sich mit den Bonner Regierungsparteien bei den sogenannten Altfällen zu einigen, „ganz zuversichtlich“. Das im Deutschen Bundestag schmorende Gesetz sieht vor, daß AusländerInnen, die seit acht Jahren (bei Personen mit Kindern gilt die Fünfjahresfrist) in Deutschland leben, eine dauerhaftes Aufenthaltsrecht gewährt werden kann. Voraussetzung dafür ist, daß die Betroffenen „in der Regel“ ihren Lebensunterhalt selbst verdienen. Per Erlaß hat Kniola nun alle Ausländerbehörden aufgefordert ihm die „Altfälle“ vorzulegen, bei denen eine Abschiebung droht. Ein formeller Abschiebestopp folgt daraus zwar nicht, aber, so Kniolas Ministerialrat Godehard Elsner, „wir verbinden damit die feste Erwartung, daß bis zur Entscheidung über die Altfallregelung keine Abschiebung vollzogen wird“.

Weitgehend ungeklärt ist weiter die Funktion der im Koalitionsvertrag versprochenen „Härtefallkommission“. Jeder Flüchtling soll dieses Gremium ab dem 1. Januar 1995 anrufen können. „Hilfe für Ausnahmefälle“ und „generalisierende Anregungen“ für die Administration erhofft sich Kniola davon. Die Kommission sei aber „kein rechtliches Instrument“ mit der man Rechtsakte außer Kraft setzen könne.

Während die evangelischen Flüchtlingshelfer erneut die „ersatzlose Streichung der Abschiebehaft“ forderten, hält Kniola dieses „Rechtsinstrument“ weiter für „unverzichtbar“. An einem neuen Erlaß wird gefeilt. Hochschwangere Frauen, Kinder und Jugendliche, Mütter mit Kleinkinder und Kranke werden künftig wohl in jedem Fall von Abschiebehaft in NRW verschont bleiben. Walter Jakobs