VGB klagt gegen Schüler gegen mit Klage wegen Demo

■ Demo hätte Einnahmen geschmälert

Ziemlich verdutzt guckte jetzt die SchülerInnenvertretung des Geschwister-Scholl-Gymnasiums in Bremerhaven, als sie den Brief der Verkehrsgesellschaft Bremerhaven (VGB) las: Darin droht die VGB mit einer Schadensersatzklage gegen alle DemoteilnehmerInnen , sollte die SchülerInnenvertretung nicht binnen 14 Tagen 1.500 Mark überwiesen haben. Anlaß: die unangemeldete Demonstration von rund 350 SchülerInnen des Gymnasiums und der Bremerhavener Berufsschule am 6. September gegen die französischen Atombombentests.

Im Verlauf der Demonstration war es zu zwei Sitzblockaden gekommen. Die VGB schreibt, sie habe Busse umleiten und zusätzliche Verkehrsmeister einsetzen müssen. Die Blockaden hätten aber doch nur symbolischen Charakter gehabt und seien mit der Polizei abgesprochen gewesen, sagt dagegen Sven Hönig, Sprecher der SchülerInnenvertretung. Doch die VGB spricht von „Einnahmeverlusten“ durch die Blockaden. Und überhaupt sei die Allgemeinheit „bestraft“ worden, so t die VGB : „Die Sitzblockaden wären angebracht gewesen, wenn über diesen Knotenpunkt die technischen Vorbereitungen für den Atomversuch abgewickelt worden wären. Das war jedoch bei weitem nicht der Fall.“

Kurzum: Die VGB sieht den Tatbestand der Nötigung als erfüllt an. Die Bremerhavener Polizei ist da anderer Meinung: „Die Schüler haben lediglich ihr Recht auf Versammlungsfreiheit wahrgenommen“, so ein Sprecher. Das beinhalte eine Spontandemonstration. „Das ist das erste Mal, daß die VGB Schadensersatzansprüche wegen einer Spontan- Demonstration erhebt“, sagt der Schülersprecher Sven Hönig. Rückendeckung bekamen die SchülerInnen inzwischen von GEW, Stadtjugendring und Grünen. mba