1:0 für die Ostberliner Mieter

■ Gericht: Erhöhung von 15% nur bei Bad und Heizung legal

Die Mieter in Ostberlin und den neuen Bundesländern brauchen nach Ansicht des Amtsgerichts Köpenick nur dann die 15prozentige Mieterhöhung des Mietenüberleitungsgesetzes zu akzeptieren, wenn ihre Wohnung sowohl ein Bad als auch eine Zentralheizung enthält. Damit ist erstmals seit Einführung des Gesetzes am 1. Juli diese umstrittene Frage entschieden worden.

Das Amtsgericht Köpenick wies am vergangenen Dienstag nach einer mündlichen Verhandlung die Klage einer Wohnungsbaugenossenschaft ab. Im vorliegenden Fall besaßen die Mieter in ihrer Wohnung zwar Bad und Heizung. Doch die Heizung war von ihnen selbst eingebaut worden, so daß diese nicht auf die zu zahlende Miete angerechnet werden darf. Jetzt brauchen sie nur 10 Prozent mehr Miete zu zahlen.

Während es der erklärte Wille des Gesetzgebers war, daß Mieter, in deren Wohnung Bad oder Zentralheizung fehlen, in Genuß der niedrigeren Miete kommen, hatte der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmer, seine Mitglieder aufgefordert, das Gesetz anders auszulegen, und auch dann die höhere Miete zu nehmen, wenn die Wohnung nur eines der beiden Ausstattungskriterien enthält. Auch wenn das Urteil für andere Amtsgerichte nicht bindend ist, dürfte es Signalwirkung haben und den Mietern in Ostberlin den Rücken stärken, sich juristisch gegen falsche Mieterhöhungsbescheide zur Wehr zu setzen. Christoph Seils