Einig Senderland

■ Der WDR und Vox beenden ihren langjährigen Streit um Frequenzen

Düsseldorf (taz) –Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) und der Privatsender Vox haben nach zuverlässigen Informationen der taz ihren Frequenzstreit auf Vermittlung der Düsseldorfer Landesregierung auf höchster Ebene beigelegt. Auf Drängen des für die Medienpolitik zuständigen früheren Chefs der Düsseldorfer Staatskanzlei und heutigen Wirtschaftsministers, Wolfgang Clement, hatte der Düsseldorfer Landtag am 16. September 1992 per Gesetzesänderung dem WDR zwei terrestrische Frequenzen entzogen und dem einstigen Lieblingskind von Clement, Vox, zugeschlagen. Von dem Frequenzentzug waren vor allem die regionalen Fensterprogramme des dritten WDR- Fernsehens für Düsseldorf und dem Ruhrgebiet betroffen – theoretisch erreichen sie rund 1,5 Millionen Zuschauer. Wer diese Sendungen weiter empfangen wollte, mußte seine Antenne neu ausrichten.

Der WDR hatte gegen den von CDU, FDP und SPD gegen die Stimmen der Grünen gemeinsam beschlossenen Frequenzklau Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht und war zunächst im Eilverfahren gescheitert. Kämpferisch gab sich seinerzeit der damalige Indendant Friedrich Nowottny: „Daß man uns zwei Frequenzen wegnimmt, lassen wir uns von niemanden gefallen.“ Die erzielte gütliche Einigung, über die sich die beteiligten Sender im Moment noch ausschweigen, kam auf Vermittlung von Clement zustande. Vox wird sich demnach mit einer Frequenz bescheiden. Der WDR hüllt sich offiziell in Schweigen, weil der Deal erst in den Gremien des Senders in trockene Tücher gebracht werden soll.

Für den Kölner Sender ist vor allem die Weseler Frequenz, die er nun zurückbekommt, von entscheidender strategischer Bedeutung. Ohne sie drohte die geplante Ausweitung der Regionalisierung – Stichwort Metropolenfernsehen – zu scheitern.

So einfach zu verschieben sind die Frequenzen indes nicht. Das inzwischen mehrfach novellierte Rundfunkgesetz erlaubt nur den Weg über die Landesanstalt für Rundfunk (LfR) und da könnten andere Sender sich auch noch einmal bewerben. Die Landtag hat im übrigen nichts mehr zu sagen. Wenn die LfR über die Rückübertragung keine Verständigung erzielt, dann entscheidet allein die Landesregierung. So will es das novellierte Gesetz. Walter Jakobs