Rep-Funktionär bleibt Polizist

■ Das Disziplinarverfahren gegen den Landesvorsitzenden der Republikaner soll – nach zwei Jahren – eingestellt werden / Entscheidung fällt am Montag

Ralf Riedemann darf Polizist bleiben. Nach gut zwei Jahren geht am Montag das Disziplinarvorverfahren gegen den Huchtinger Polizisten und Landesvorsitzenden der rechtsextremen Bremer Republikaner, Ralf Riedemann, zu Ende. Auf Abteilungsleiterebene wurde in der Senatskommission für das Personalwesen (SKP) die Einstellung des Verfahrens vorgeschlagen, am Montag muß der neue SKP-Staatsrat Johannes Beermann (CDU) die endgültige Entscheidung fällen. Auch im Innenressort gibt es jedoch keine Zweifel mehr daran, daß Beermann dem Vorschlag der Abteilungsleiter folgt.

Polizeipräsident Rolf Lüken hatte das Disziplinarvorverfahren gegen Riedemann im Herbst 1993 eingeleitet, nachdem ihm ein Bericht über Vorwürfe einzelner Kollegen über Ralf Riedemann zugegangen war. Darin sollen sie erklärt haben, sie seien nicht mehr zu einer dienstlichen Zusammenarbeit mit dem Rep-Funktionär und damaligen Direktkandidaten für die Bundestagswahl bereit. In persönlichen Gesprächen hätten die Beamten ihm gegenüber den Vorwurf allerdings bestritten, erklärte Lüken Anfang 1994 gegenüber der taz. Das Disziplinarverfahren wolle er jedoch trotzdem weiterbetreiben sehen, denn er könne es „nicht hinnehmen, daß sich ausgerechnet ein Polizeibeamter hinter die Reps stellt“.

Zuständig war dafür dann jedoch die SKP, und die sah von Anfang an wenig Aussicht auf eine rechtskräftige Disziplinierung des Reps in Polizeiuniform. Schließlich waren auch in anderen Bundesländern alle Verfahren gegen beamtete Republikaner entweder eingestellt oder von Verwaltungsgerichten zurückgenommen worden. Selbst in Berlin, wo Polizisten für die Republikaner im Abgeordnetenhaus saßen und Umfragen innerhalb der Polizei zeitweilig ein Rep-Sympathisantenpotential von bis zu 50 Prozent ergaben, war es nie zu Disziplinarmaßnahmen gekommen.

Riedemann selber hatte im Mai Dampf in das Verfahren gebracht, als er selber die Einleitung eines förmlichen Disziplinar-Hauptverfahrens gegen sich beantragte. Doch auch darauf hat er bis heute keinerlei offizielle Reaktion bekommen. Wird das Verfahren am Montag nun tatsächlich beendet, will er die SKP auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagen.

Besonders getroffen hat den Rep-Funktionär nämlich, daß er aufgrund der Disziplinarermittlungen am 7. September zu seinem 25jährigen Dienstjubiläum keinerlei offiziellen Glückwunsch bekommen hat. „Dieses Dienstjubiläum haben Sie mir genommen und damit eine unglaubliche Bitterkeit in mir hervorgerufen“, schrieb er am Tag darauf in einem offenen Brief an Polizeipräsident Lüken und kündigte an: „Ich werde politisch weiter gegen die multikulturelle Gesellschaft kämpfen und mich auch weiterhin gegen den Bundesstaat Europa einsetzen.“

Lüken selber wollte gegenüber der taz „keinen Kommentar“ zu dem Brief abgeben. Allerdings soll er ihn beantwortet haben. Jedenfalls hat Riedemann davon gehört, daß diese Antwort vor drei Wochen auf einer Personalrats-Sitzung verlesen worden sei. Bei ihm selber war jedoch bis gestern kein Schreiben seines Vorgesetzten eingegangen. Ase