Zum Rausschmiß Tür ausgehängt

■ Vietnamesen sollen aus Wohnheim vertrieben werden

Am vergangenen Montag wurde dem seit Mai 1992 im Wohnheim Rhinstraße lebenden Vertragsarbeiter Pham The Nang kurzerhand die Zimmertür ausgehängt. Der von der Vermieterin Arwobau bestellte Hausmeister Kretschmann forderte Pham auf, seine Wohnung unverzüglich zu räumen, da sein Mietvertrag zum 1. Oktober durch die Arwobau gekündigt worden sei. Pham, der wie 37 weitere Mieter des Blocks B den Widerspruch gegen die Kündigung an seine Zimmertür geheftet hatte, kam der „drohenden Aufforderung“ des Hausmeisters nicht nach.

Angesichts einer Gruppe Jugendlicher der Antirassistischen Initiative (ARI), die von der Räumung erfahren hatten und zur Unterstützung der VietnamesInnen vor Ort waren, rief Kretschmann außerdem die Polizei. Während 26 VietnamesInnen aus Angst zu Freunden in benachbarte Wohnheimblocks geflüchtet waren, hatten elf MieterInnen bis gestern den Block B noch nicht verlassen. Der Hausmeister setzte darum seine Räumungstätigkeit fort.

Die Arwobau beruft sich darauf, daß alle, denen in der Rhinstraße gekündigt wurde, anderweitig versorgt werden können – etwa in den Heimen Gehrenseestraße. Dorthin wollen jedoch viele Vertragsarbeiter nicht ziehen. „Das ist wie ein Gefängnis“, so ein Vietnamese über den Wachschutz und die rigiden Einlaßkontrollen in der Gehrenseestraße.

Von einem Heim ins nächste zu ziehen hält auch die zuständige Ausländerbeauftragte von Lichtenberg, Marquardt, nicht für sinnvoll. Allerdings dürfe dabei nicht außer acht gelassen werden, daß viele Menschen Wohnungen suchten. Marquardt: „Sollte die Arwobau Probleme mit ihren Kapazitäten haben, muß sie bei der Schließung der Blöcke langsamer vorgehen.“ Rein mietrechtlich sei das gesamte Vorgehen der Arwobau fragwürdig, so Martina Michels, wohnungspolitische Sprecherin der PDS-Fraktion im Abgeordnetenhaus.

Auch Hartmann Vetter, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, meldete Zweifel an der Kündigungspraxis der Arwobau an. Vetter: „Die Mieter genießen Kündigungsschutz. Auch wenn sich die Arwobau darauf berufen wird, die Wohnungen seien nur zum verübergehenden Gebrauch vermietet worden.“ Kathi Seefeld