Seehofers Pläne vorerst gestoppt

■ Die FDP ist nicht damit einverstanden, Bürgerkriegsflüchtlingen weniger Sozialhilfe zu zahlen

Bonn (taz) – Der Zeitpunkt schien gut gewählt: Nachdem Bundesinnenminister Manfred Kanther sein persönliches Highlight im Fall der sieben abgeschobenen Sudanesen erlebt hatte, hoffte Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer (CSU), seinen Änderungsentwurf zum Asylbewerberleistungsgesetz durchdrücken zu können. Heute sollte der Entwurf im Kabinett verabschiedet werden und morgen in erster Lesung den Bundestag passieren. Aber die FDP spielt nicht mit.

Knackpunkt ist die Frage der Bürgerkriegsflüchtlinge. Diese sollen nach Meinung der FDP nicht unter das Gesetz fallen. Darauf, so heißt es in FDP-Kreisen, habe man sich am 29. September in einer Koalitionsrunde geeinigt. Der Minister wiederum wollte nicht nur Asylbewerbern für die Dauer ihres Verfahrens und geduldeten Ausländern für maximal zwei Jahre, sondern auch Bürgerkriegsflüchtlingen eine um 20 Prozent reduzierte Sozialhilfe in Form von Sachleistungen zubilligen. Mit einem Kunstgriff plante er, die FDP zufriedenzustellen: Die Bürgerkriegsflüchtlinge sollten zwar unter das Kürzungsgesetz fallen, ihnen soll aber Sozialhilfe in voller Höhe zugestanden werden.

Der positive Effekt für den zum Sparen verdonnerten Minister wäre, eine geschönte Sozialhilfestatistik, in der Bürgerkriegsflüchtlinge nicht mehr auftauchten. Die Nachteile für die Bürgerkriegsopfer hingegen wären gravierend. Zwar erhalten sie erst einmal noch die ungekürzte Sozialhilfe, bekämen aber nur noch eine eingeschränkte medizinische Versorgung zugestanden. Eine Behandlung stünde ihnen danach ausschließlich bei „akuter Erkrankung und Schmerzzuständen“ zu. Außerdem wäre es ein leichtes, ihnen die Sozialhilfe in absehbarer Zeit auch zu kürzen, fallen sie erstmal unter das Gesetz. Da die FDP gestern den Seehofer-Vorschlag ablehnte ist kaum damit zu rechnen, daß die geplante Gesetzesänderung zum ersten Januar wirksam wird. Karin Nink