Strafe für hilfsbereiten Pfarrer

Weil er abgeschobenen Sudanesen Hilfe bei der Wiedereinreise versprach und Journalisten behinderte, wurde ein Pfarrer des Flughafensozialdienstes beurlaubt  ■ Aus Frankfurt am Main Klaus- Peter Klingelschmitt

Der katholische Pfarrer der Sozialstation am Rhein-Main-Flughafen, Stefan Hippler, ist von der Caritas in Frankfurt „vom Dienst beurlaubt“ worden. Der katholische Sozialverband reagierte mit dieser Maßnahme, die „keinen disziplinarrechtlichen Charakter“ habe, auf einen vertraulichen Bericht des Auswärtigen Amtes (AA), wonach Hippler den in den Sudan abgeschobenen sieben Asylbewerbern angeblich versprochen habe, ihnen bei der Erzwingung ihrer Wiedereinreise in die Bundesrepublik behilflich zu sein. In dem Bericht, der aus der deutschen Botschaft in Khartum stammen soll, heißt es weiter, daß Hippler auch versucht haben soll, deutsche Journalisten, die in Khartum recherchierten, zu beeinflussen. Nach Angaben des Auswärtigen Amtes habe Hippler damit verhindern wollen, daß Nachrichten nach Deutschland gelangten, in denen die in einer Blitzaktion in den Sudan abgeschobenen Asylbewerber als „Wirtschaftsflüchtlinge“ bezeichnet würden, die keinerlei politischer Verfolgung ausgesetzt seien.

Der Bericht war vor allem der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau sauer aufgestoßen, deren Regionalverband – zusammen mit der Caritas – Träger der Sozialstation mit Flüchtlingsbetreuung am Flughafen ist. Hippler hatte seinen Jahresurlaub dazu genutzt, sich in Khartum selbst um seine ehemaligen Schützlinge aus dem Gewahrsam des Bundesgrenzschutzes (BGS) am Flughafen zu kümmern.

Hippler war im Auftrag der RechtsanwältInnen der Flüchtlinge nach Khartum geflogen. Ziel der Reise sei es gewesen, Kontakt mit den abgeschobenen Flüchtlingen aufzunehmen und weitere Kontaktmöglichkeiten für die Zukunft zu schaffen, um die Effektivität der Zusicherungen der sudanesischen Regierung überprüfen zu können, erklärte gestern die Rechtsanwältin Jutta Rock auf Nachfrage. Sie monierte, daß eine inhaltliche Prüfung der Asylanträge der abgeschobenen Sudanesen noch immer nicht stattgefunden habe. Das Bundesverfassungsgericht habe lediglich entschieden, daß die Flüchtlinge den Ausgang ihres Asylverfahrens im Sudan abzuwarten hätten. Zudem sollten Informationen für noch anhängige Gerichtsverfahren gegen sudanesische Flüchtlinge recherchiert werden. Hippler, so Rock weiter, sei auf seiner Reise von einer „unabhängigen Person“ begleitet worden, die als Zeuge fungiert habe.

Hippler selbst und sein „unabhängiger Begleiter“ Harald Schuster haben schwere Vorwürfe gegen den Stern erhoben, der berichtet hatte, daß es sich bei den sieben abgeschobenen Sudanesen „nur“ um Wirtschaftsflüchtlinge gehandelt habe. Der Artikel im Stern lasse „in weiten Teilen die gebotene journalistische Sorgfaltspflicht vermissen und gefährdete und gefährdet die Flüchtlinge vor Ort“, erklärten Hippler und Schuster. Der Stern habe teilweise Namen genannt und Ortsangaben veröffentlicht, die mit den sieben abgeschobenen Flüchtlingen in keinererlei Zusammenhang stehen würden. So werde im Stern etwa die angeblich in der Ortschaft Omdurmand wohnende Mutter des Sudanesen Mohamed Mustafa zitiert. Doch weder Mohamed Mustafa noch seine Mutter lebten in Omdurmand. Und kein Journalist habe je mit der Mutter gesprochen. Hippler und Schuster: „Es stellt sich somit die Frage, von wem die im Stern zitierten Äußerungen stammen?“