Kühe dürfen läuten

■ Allgäuer Kuhglockenprozeß entschieden

Ofterschwang (taz) – Der Lokaltermin brachte die Entscheidung: Auf dem Parkplatz neben der Weide des Bauern Haslach und der Pension „Alpenblick“ urteilten die Richter des Landgerichts Kempten, daß die Kühe des Bauern wieder Kuhglocken tragen dürfen. Das sei lärmempfindlichen Pensionsgästen und ihrem klagenden Wirt zuzumuten.

Richter und Anwälte haben kurz zuvor noch heftig diskutierend auf einer Gartenbank gesessen. Turbulent ging es auch in dem Häufchen Schaulustiger zu. Richter Spindler mußte einen Polizeibeamten um verschärfte Aufsicht bitten, „nicht, daß es noch zu einem Handgemenge kommt“. Zweifellos überwog bei den Debatten die Meinung, die Glocken und Schellen gehörten nun mal zum Allgäu. Eine Urlauberin aus dem schwäbischen Böblingen wetterte über „den Blödsinn, gegen so was Schönes überhaupt zu klagen“, der Autoverkehr und Fluglärm sei doch viel störender. Hingegen beklagte sich eine Fränkin, die im „Alpenblick“ logiert, über den „Kuhglockenlärm“. Wenn das nicht bald aufhöre, würde sie wieder abreisen. Der „Alpenblick“- Wirt überlegt, ob er das Urteil noch anficht. Klaus Wittmann