Höchststrafen für Solinger Mörder

■ Haft zwischen 10 und 15 Jahren für die vier rassistischen Brandstifter. Sie töteten 1993 fünf türkische Mädchen und Frauen

Düsseldorf (taz) – Die Brandstifter von Solingen sind verurteilt. Alle vier Angeklagten wurden gestern in Düsseldorf wegen fünffachen Mordes und 14fachen Mordversuchs schuldig gesprochen. Felix K. (18), Christian B. (22), und Christian R. (19) erhielten die Höchststrafe von zehn Jahren nach dem Jugendstrafrecht, während der 25jährige Markus Gartmann, der zur Tatzeit einzige Erwachsene, für 15 Jahre in den Knast muß. Gegen ihn hatte die Bundesanwaltschaft lebenslängliche Haft gefordert. Der Sechste Senat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts wertete Gartmanns Geständnis – trotz des Widerrufs – als strafmildernd. Während der Urteilsverkündung kam es im Gerichtssaal zu tumultartigen Szenen. „Ich bin unschuldig“, schrie Felix K. weinend. Freunde und Verwandte der Verurteilten verließen teils weinend, teils wütend schimpfend den Saal. Die Verteidigung kündigte Revision an. Nach den Worten des Senatsvorsitzenden Wolfgang Steffen ist dem Gericht „kein durchgreifender Zweifel an der Täterschaft aller vier Angeklagten“ gekommen.

Bei dem Brandanschlag in der Nacht zum Pfingstsamstag 1993 waren Gürsün Ince, geborene Genç (27), Hatiçe Genç (18), Hülya Genç (9), Saime Genç (4) und Gülistan Öztürk (12) auf grausame Weise ums Leben gekommen. Bekir Genç, damals 15 Jahre alt, überlebte schwerverletzt, ein Leben lang von den Verbrennungen zweiten und dritten Grades gezeichnet. Sieben weitere Familienmitglieder, darunter die knapp dreijährige Güldane Ince, erlitten Rauchvergiftungen, Verbrennungen und Knochenbrüche.

Scharf ging Steffen gestern mit einem Teil der Medien ins Gericht. Journalisten hätten sich von den Verteidigern instrumentalisieren lassen und abwegige Bewertungen verbreitet. Schon vor der Haftprüfung im Dezember 1993 sei auf Initiative von Verteidigern „die Sache medienmäßig so vorbereitet worden, daß breite Teile der Öffentlichkeit die Freilassung von drei der vier Angeklagten“ erwartet hätten. Dabei habe die Presse ihre Rolle „teilweise mißbraucht“. Daß er selbst rechte Propaganda in Form einer gefälschten Urkunde in den Prozeß eingeführt hatte, sei, so Steffen, unvermeidbar gewesen, weil das erkennende Gericht allen Hinweisen nachzugehen habe. Dadurch sei den rechten Akteuren im Gerichtssaal, „dem Prüfstand der Wahrheit“, die „Maske vom Gesicht“ gerissen worden. Walter Jakobs Seiten 3 und 10