Gretchenfrage: Ist Teleshopping noch Fernsehen?

Ist Teleshopping überhaupt noch Fernsehen – oder nur ein „elektronischer Versandhauskatalog“?

An dieser – rechtlich für die Sendelizenzen entscheidenden – Frage scheiden sich die Geister. Denn nach dem Rundfunkstaatsvertrag ist Homeshopping bisher nur eine Stunde pro Tag erlaubt. Deshalb meint ein Teil der Landesmedienanstalten: Bevor Kanäle wie H.O.T. überhaupt auf Sendung gehen dürfen, muß erst der Gesetzgeber handeln.

Bayerns oberster Medienwächter Wolf-Dieter Ring wählte zunächst einen Trick, um den Kanal auch ohne die nötige Zweidrittelmehrheit der Medienanstalten starten zu lassen: Er nahm ihn in sein Pilotprojekt für digitales Fernsehen auf. Doch gleichzeitig sollten die Sendungen über Astra auch bundesweit zu empfangen sein.

Als das auf Protest stieß, beschränkten sich die Bayern vorerst aufs Nürnberger und Münchner Kabelnetz. Doch am 27. November soll dann der Antrag auf bundesdeutsche Verbreitung noch einmal gestellt werden – in der Hoffnung, daß dann 10 der 15 Mediendirektoren (statt bisher neun) auf ihrer Seite stehen werden.

Damit würden die Medienwächter einen Vorschlag der Bundesländer vorwegnehmen, wonach reines Teleshopping in einem künftigen Staatsvertrag nicht mehr als Rundfunk gelten soll.

Doch ob das jetzt schon zulässig ist, werden wohl die Richter entscheiden: Konkurrent RTL versucht jedenfalls, den Start von H.O.T. noch in letzter Minute per einstweiliger Verfügung zu stoppen.MR