Mit dem Kita-Anspruch auf Du und Du
: 12-Stunden-Woche

■ Spielkreise nur als freiwillige Alternative zum vollen Kita-Platz

„Es bleibt bei dem Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab Sommer 1996. Kein Kind wird in einen Spielkreis mit nur 12 Betreuungsstunden in der Woche geschickt, wenn seine Eltern dies nicht wollen.“ Mit dieser Erklärung reagierte die Sozialbehörde gestern auf die Kritik der Grünen an dem Entwurf des Kindergarten- und Hortgesetzes, das heute im Jugendhilfeausschuß beraten wird.

Maria Spieker (Grüne) hatte den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz in der vergangenen Woche als „Farce“ bezeichnet, wenn er auf das Angebot eines Spielkreises mit nur zwölf Wochenstunden hinauslaufe. Tatsächlich will das Sozialressort solche Spielkreise in die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz mit einbeziehen – allerdings nur freiwillig. Schließlich gebe es auch Eltern, die keine tägliche Betreuung ihrer Kinder wünschten, erklärte Behördensprecher Holger Bruns-Kösters auf Anfrage.

Mit 13.031 Kindergarten- und 797 Spielkreis-Plätzen wird Bremen jedoch im nächsten Sommer trotz des dann geltenden Rechtsanspruches als Folge der neuen Abtreibungsgesetzgebung kein ausreichendes Angebot zur Verfügung stellen. Es reiche lediglich für 90 Prozent der drei bis sechsjährigen Kinder. Selbst bei einer anzunehmenden Nachfrage von 95 Prozent würden dann in der Stadt Bremen noch 900 und in Bremerhaven 790 Plätze fehlen, heißt es in der Behörden-Vorlage zu der heutigen Sitzung.

Aus diesem Grund soll der Kita-Platz-Anspruch künftig nur noch für Kinder gehlten, die bis zum 31.7. eines Jahres das 4. Lebensjahr erreicht haben. Wer erst danach den dritten Geburtstag feiert, muß bis zum Beginn des nächsten Kindergartenjahres warten. Ase