Kita-Gesetz läßt viele Wünsche offen

Das neue Kita-Gesetz enthält Mängel: Finanzierung der „freien“ Kitas ist nicht gesichert, Personalschlüssel und Ganztagsplätze stehen in Frage. Senat will über Finanzierung verhandeln  ■ Von Michaela Eck

Das Gesetz ist taufrisch. Doch der Weisheit letzter Schluß sei es nicht, kritisieren Wohlfahrtsverbände, Bündnisgrüne, Gewerkschaften, Eltern und Kommunalpolitiker das neue Kita-Gesetz. In 29 Artikeln regelt das „Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege“, wie Berliner Kitas künftig arbeiten sollen.

Rund um die Finanzierung der „freien“ Kitas türmen sich nach wie vor die Probleme. „Für die Planung- und Finanzsicherheit unserer Kitas brauchen wir Leistungsverträge, die die Finanzierung auf mindestens fünf Jahre festschreiben, um das Risiko kalkulierbarer zu machen“, kritisiert die Sprecherin des Deutschen Roten Kreuzes, Susanne Arabi. Im Gesetz seien Leistungsverträge zwar vorgesehen, doch letztlich sei es eine Ermessensfrage, ob sie gewährt würden oder nicht. „Das reicht uns nicht.“ Da es einen gesetzlich festgeschriebenen Anspruch auf einen Kitaplatz gebe und die freien Träger mit der Kita-Betreuung einen kommunalen Auftrag übernommen hätten, müsse der Senat auch die dafür notwendigen finanziellen Grundlagen schaffen, sagt Arabi.

Die freien Wohlfahrtsverbände sind sich einig: Verbindliche Senatsrichtlinien müssen die Finanzierung auf Dauer sichern. Diese müßten allerdings, räumt der Sprecher der LIGA der freien Wohlfahrtsverbände, Manfred Kräutlein ein, noch erstritten werden. „Wir verhandeln mit der LIGA der freien Wohlfahrtsverbände über Rahmenvereinbarungen, in denen der Finanzierungsmodus abgesteckt werden soll“, versucht Klaus Löhe, Staatssekretär in der Senatsjugendverwaltung, den Konflikt zu entschärfen.

Kritik an dem neuen Kita-Gesetz kommt aber auch aus den Reihen der kleinen freien Trägern – von den Eltern. Für die Zukunft der Eltern-Initiativ-Kitas (EKTs) sehe es ziemlich düster aus, betont Birgit Peters vom Verband Berliner Kinder- und Schülerläden (DaKS). Denn das Kita-Gesetz schreibe einen Personalschlüssel vor, der für die kleinen EKTs das Ende bedeute. Gebe es zu entsprechenden Paragraphen keine Ausführungsbestimmungen, so bedeute das für fast sämtliche Eltern- Initiativ-Kitas das Aus. Eine Personalbemessung wie in einer öffentlichen Kita sei einfach unrealistisch und nicht umsetzbar, betont Birgit Peters. Denn im Gesetz werde nicht berücksichtigt, daß in Einrichtungen mit nur einer Kindergruppe immer zwei Bezugspersonen anwesend sein müssen. Viele EKTs seien Kleinsteinrichtungen mit nur einer Gruppe. Immerhin könne es ja passieren, daß einer Erzieherin schlecht werde oder ein Kind ärztlich versorgt werden müsse. In einem Notfall benötigten die Kids eine zweite Betreuerin. Fast 700 EKTs seien dadurch gefährdet.

Außerdem, so die Kritik der Bündnisgrünen, sei der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz eingeschränkt. Laut Gesetz müßten jetzt die Jugendämter in den Bezirken entscheiden, ob das Kind Anspruch auf einen Ganztagsplatz oder nur auf einen Halbtagsplatz hat. Der ehemals im Zuge der Reform des Paragraphen 218 gesetzlich festgeschriebene Anspruch auf einen Kitaplatz für Kinder ab drei Jahren sei zur Farce verkommen.

Nicht nur beim Finanzierungsmodus klemmt es, sondern auch die Zuständigkeiten von Bezirks- und Senatsebene wurden offenbar nicht richtig durchdacht. Der Zuständigkeitswirrwarr zwischen Bezirken und Senat könnte sich in Null Komma nix zu einer Katastrophe ausweiten, orakelt der Charlottenburger Jugendstadtrat, Axel Rabbach (CDU). „Einerseits sollen die Bezirke laut Gesetz im Rahmen der Jugendhilfeplanung den Bedarf feststellen und danach entscheiden, wer von den freien Trägern mit wieviel Geld gefördert wird, andererseits aber liegt die finanzielle Föderung der Einrichtungen der freien Träger beim Senat.“ Das passe beim bestem Willen nicht zusammen, so der Jugendstadtrat. Ein heilloses, verwaltungstechnisches Kuddelmuddel sei vorprogrammiert.

Gerade erst seien die Zuständigkeiten durch die Verwaltungsreform an die Bezirke gegeben worden, jetzt werde im Zuge dieses Gesetzes alles wieder rückgängig gemacht. Das Gesetz müsse, noch bevor es in Kraft trete, novelliert werden, empört sich der Charlottenburger Jugendstadtrat.