Gorleben auf der Schippe

■ Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet übers Weiterbaggern

Hannover (taz) – Darf das Gorlebener Endlager ohne eine Umweltverträglichkeitsprüfung weitergebaut werden? Handelt es sich bei dem Endlagerbau im Gorlebener Salzstock tatsächlich nur um eine Erkundung „zu wissenschaftlichen Zwecken“? Über diese für den Fortgang der Arbeiten in Gorleben entscheidenden Fragen hatte gestern das Bundesverwaltungsgericht in Berlin mündlich zu verhandeln. Gegenstand der Revisionsverhandlung war eine Entscheidung des Verwaltunsgerichts Lüneburg, das im März vergangenen Jahres gleich drei Klagen des Bundes gegen das Land Niedersachsen stattgegeben und so die Wiederaufnahme der Arbeiten in Gorleben erzwungen hatte. Das Land, genauer das für die Gorleben-Genehmigungen zuständige Bergamt Celle, war gegen den Spruch des Verwaltungsgerichts in die Revision vors Bundesverwaltungsgericht gegangen. Diesem Sprung gleich in die höchste Verwaltungsrechtsinstanz hatte auch der Bund zugestimmt.

In erster Instanz erfolgreich geklagt hatte der Bund auf die Erteilung mehrerer bergrechtlicher Genehmigungen, sogenannter Betriebspläne. Die grundlegende Genehmigung für das Endlagerprojekt, den Rahmenbetriebsplan, will das Land nämlich nur verlängern, wenn zuvor die inzwischen auch nach dem Bundesberggesetz vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfung mit Beteilung der Öffentlichkeit durchgeführt wird. Demgegenüber hatten sich die Lüneburger Richter auf den Standpunkt gestellt, daß das Gorlebener Bergwerk schon jetzt eine Altablage sei und deswegen eine Prüfung der Umweltverträglichkeit entfallen könne. Das Land argumentiert in dem Verfahren dagegen, daß der Bund die Erkundung des Salzstocks ohnehin nie abschließen kann, weil ihm für einen Großteil des Salzstocks die Abbaurechte fehlen. Das Bundesberggesetz biete keine Grundlage, um den Besitzer der Salzrechte, den Grafen Bernstorff, wegen eines Erkundungsbergwerkes zu enteignen, heißt es in der Revisonsbegründung. Nach diesem Gesetz sei eine Enteignung nur möglich, um Bodenschätze von erheblicher volkswirtschaftlicher Bedeutung zu gewinnen. „Im Gorleben geht es aber nicht um die Förderung von Salz, sondern man will Hohlräume für strahlende Abfälle schaffen“, ließ denn auch Niedersachsens Umweltministerin Monika Griefahn gestern noch einmal erklären. Ohne Rechtsgrundlage für die Enteignung hat das Endlagerprojekt aber keinerlei Aussicht auf Realisierung, und dann entfällt schon dadurch der Anspruch des Bundes auf weitere Genehmigungen. Auf die Entscheidung des Bundesverwaltungserichts in zwei Wochen kann man gespannt sein. Jürgen Voges