Reförmchen für Beamte

■ Kanther legt Gesetzentwurf zur Neuerung des Beamtenrechts vor

Bonn (taz) – Beamte werden es bald nicht mehr so gut haben wie bisher. Mit einem gestern in Bonn vorgelegten Gesetzentwurf will ihr oberster Dienstherr, Bundesinnenminister Manfred Kanther, das Leistungsprinzip in Behörden und Ämtern stärker als bisher betonen, die Besoldung neu strukturieren und mehr Mobilität einführen. Die Änderungen für die rund 1,7 Millionen Beamten sollen nach den Vorstellungen Kanthers auch richtungweisend für die Tarifverhandlungen der rund fünf Millionen Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst sein.

Im einzelnen sieht der Gesetzentwurf vor, daß das Gehalt künftig nicht mehr automatisch alle zwei Jahre erhöht wird. Es sind – ganz von der Leistung der Beamten abhängig – kürzere und längere Fristen möglich. In frühen Berufsjahren sollen die Bezüge schneller, später langsamer steigen. Für „herausragende Leistungen“ sollen Beamte mit einer einmaligen Sonderprämie belohnt werden. Führungspositionen werden künftig nur mit einer Probezeit von ein bis zwei Jahren vergeben. Auch allen anderen Beförderungen setzen eine Probezeit von bis zu einem Jahr voraus.

Außerdem sollen Beamte in Zukunft leichter und gegen ihren Willen versetzt werden können. Wer als Beamter nur Teilzeit arbeiten will, kann dies ohne besondere Voraussetzung tun, darf aber nicht Nebentätigkeiten in größerem Rahmen ausüben. Ein frühzeitige Pensionierung wird schwieriger. Schon von 1998 an müssen Frühpensionäre mit einer geringeren Altersversorgung rechnen. Bei allen geplanten Änderungen will Kanther das Beamtenrecht als solches nicht antasten. „Auch Lehrer sollen in der Regel Beamte bleiben“, betonte er. Karin Nink