Todos tienen el derecho de votar

■ „Wahlrecht für EU-Bürger“ fordern Bündnis 90/Die Grünen

Ob Deutsche an der Costa Brava oder SpanierInnen an der Weser: Nach dem Vertrag von Maastricht dürfen BürgerInnen der Europäischen Union in allen Mitgliedsländern an den Kommunalwahlen teilnehmen. Vorausgesetzt sie leben ständig in einem der EU-Länder. Bis zum 1.1.1996 müssen die EU-Staaten diese Richtlinie des Europa-Rates umgesetzt haben.

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen bringt daher im November einen Antrag in die Bürgerschaft ein, nach dem das bremische Wahlrecht geändert werden soll. Wahlberechtigt in Bremen sollen fortan alle UnionsbürgerInnen sein. Da in Bremen Kommunalwahlen den Wahlen zur Stadtbürgerschaft entsprechen, sollen die rund 5.000 nicht-deutschen UnionsbürgerInnen in Bremen zukünftig auch den Landtag wählen können.

„EU-Bürger nur an den Beiratswahlen zu beteiligen, wäre angesichts der minimalen Entscheidungsbefugnisse der Stadtteilparlamente nicht ausreichend und würde der Intention der EU-Richtlinie nicht gerecht“, sagte Hermann Kuhn gestern, grüner Bürgerschaftsabgeordneter und Mitinitiator des Antrags. Die Beiräte repräsentieren nicht die Kommune, da sie keine Planungs-, Steuer- und Haushaltsrechte haben.

ufo