Die Frauenquote ist keine Quote für Kinderlose -betr.: Leserbrief von Katharina Mayer Schwinkendorf zum Landesgleichstellungsgesetz, taz vom 20.10.1995

Betr.: Leserbrief von Katharina Mayer Schwinkendorf zum Landesgleichstellungsgesetz, taz v. 20.10.

Das bremische Landesgleichstellungsgesetz ist keineswegs nur für die Beförderung von Karrierefrauen da, wie Frau Mayer-Schwinkendorf annimmt.

Es fördert die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern im gesamten öffentlichen Dienst. Es betrifft ArbeiterInnen, Angestellte und BeamtInnen auf allen Ebenen. Erfaßt werden auch gerade Mütter, um ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erleichtern.

Paragraph 8 regelt die Teilzeitbeschäftigung. 17 Paragraphen bleiben bestehen, nur einer kommt nicht mehr zur Anwendung: die Quote bei Ernennung und Beförderung. Erhalten bleibt dagegen auch z.B. eine andere Quote, die dafür sorgt, daß Frauen bei der Vergabe von Ausbildungsplätzen mindestens zur Hälfte je Ausbildungsgang zu berücksichtigen sind.

Birgit Gessner