Laien als Richter

Schöffen sind Laienrichter ohne juristische Vorbildung. Sie werden als Beisitzer bei Strafprozessen vom kleinen Diebstahl bis zum Mord eingesetzt und haben das gleiche Stimmrecht wie Berufsrichter. Beim Amtsgericht, der untersten Instanz, und in kleinen Strafkammern beim Landgericht dienen jeweils zwei Schöffen neben einem Berufsrichter, den sie beim Urteil theoretisch überstimmen können. Beim Landgericht, der zweiten Instanz, gibt es neben drei Berufsrichtern zwei Schöffen.bpo