Kommentar
: Verantwortlich

■ Gutachten belastet Staatsrat Hoppensack

Mit viel Geheimniskrämerei und handwerklichem Ungeschick versucht die Sozialsenatorin, ein paar Tage Zeit zu gewinnen: Erst am Montag will sie das Gutachten über die Verstrickung ihres Staatsrates Hoppensack in den Fall Akan vorlegen. Dabei hat das Gutachten im Detail belegt, was schon im August deutlich war: Erstens hat sich die Behörde monatelang um eine Entscheidung gedrückt in dem mulmigen Gefühl, da könnte ja jeder kommen mit einer teuren Krankheit im Körper. Zweitens war auf verschiedensten Ebenen der Behörde nicht so ganz klar, wer über die lebensrettende Operation zu entscheiden hat. Drittens haben einige auf Zeit gespielt und darauf spekuliert, daß eine Abschiebung den Fall schnell „erledigt“ – gleich mehrfach findet sich in den Akten die verräterische Frage, ob das Asylverfahren nicht zu beschleunigen wäre.

Der Staatsrat wäre für seine Behörde verantwortlich, auch wenn er direkt nicht involviert gewesen wäre. Im Fall Akan aber, und das hat das Gutachten akribisch bestätigt, hat der Staatsrat wie seine Behörde reagiert beziehungsweise seine Untergebenen in seinem Geiste: Er hat den Kompetenz-Wirrwarr durch sein eigenes „Sachbearbeiter“-Handeln verstärkt. Und er hat mit uninformierten Nachfragen und seinem rechtlichen Irrtum Untergebene gebremst, die der Ansicht waren, daß die Sozialbehörde dem Asylbewerber das Leben retten muß. Klaus Wolschner