Freispruch für Vega: Weiter in Haft

■ Angebliches ETA-Mitglied wegen Urkundenfälschung freigesprochen. Auslieferungshaft bleibt weiter bestehen

Der 33jähriger Benjamin Ramos Vega ist gestern vom Vorwurf der Urkundenfälschung freigesprochen worden. Die 63. Kleine Strafkammer des Landgerichts konnte dem in Auslieferungshaft sitzenden Angeklagten die Benutzung eines gefälschten Peronalausweises nicht nachweisen. Das angebliche ETA-Mitglied Vega bleibt jedoch weiter hinter Gittern. Der Freispruch wegen Urkundenfälschung „hat nicht den geringsten Einfluß auf die Auslieferungshaft“, sagte Justizsprecher Reiff.

Hinter dem Prozeß um die Urkundenfälschung verbirgt sich eine Auseinandersetzung zwischen dem Berliner Kammergericht und der spanischen Regierung. Auf Ersuchen der spanischen Justiz wurde der Baske am 28.Januar 1995 in Schöneberg festgenommen und von angereisten spanischen Kriminalbeamten identifiziert. Ihm wird die Beschaffung einer Wohnung für ETA-Attentäter in Barcelona vorgeworfen. Nach Ansicht der Vega-Verteidiger sollen vor der Festnahme durch Abhörtechniken Gespräche des Angeklagten in der Schöneberger Wohnung beschafft worden sein.

Seit der Inhaftierung versuchen die Anwälte von Ramos Vega, dessen Auslieferung an Spanien zu verhindern. Sie fürchten, daß dem HIV-Infizierten dort Folterungen bevorstünden und eine medizinische Versorgung nicht gewährleistet sei.

Das Berliner Kammergericht hielt die Bedenken des Angeklagten und seiner Anwälte, er sei der Gefahr der Folter ausgesetzt, für stichhaltig. Der 4. Strafsenat forderte deshalb am 13.Oktober von der spanischen Seite direkt eine Zusage, daß der Angeklagte nicht in Isolationshaft genommen und mögliche durch Folter erpreßte Aussagen nicht verwendet werden. Bis zum 10.Dezember dieses Jahres muß die spanische Justiz eine schriftliche Erklärung abgeben, in der sie die Unversehrtheit und medizinische Versorgung von Vega garantiert. Sollte dies nicht der Fall sein, könnte der ETA- Verdächtige freikommen.

Wegen Ramos Vega ist es zwischen Spanien und der Bundesrepublik zum Streit gekommen. Spaniens Innenminister Juan Alberto Belloch verlangte vor wenigen Tagen, daß die deutsche Gesetzgebung geändert wird, soweit sie die Auslieferung von Terroristen behindere. taz/ADN