Punksperre illegal

■ Juristische Nacharbeitung der Chaostage: Stadtverbot war rechtswidrig

Hannover (taz) – Das Stadtverbot für alle Punks, das die Polizei an den Chaostagen Anfang August in Hannover durchzusetzen versuchte, war rechtswidrig. Dies hat jetzt das hannoversche Amtsgericht in einer Reihe von Beschlüssen und auch in einem internen Vermerk für das niedersächische Justizministerium festgestellt. In dem Vermerk bezeichnet das Gericht das Stadtverbot als „unzulässig, weil es im Ergebnis verbürgten Grundrechten zuwider läuft“. Das Gericht verweist dabei auf den Artikel 2 des Grundgesetz, der das Recht auf freie Entfaltung der Person garantiert, und den Artikel 11, nach dem alle Deutschen im ganzen Bundegebiet Freizügigkeit genießen. Laut dem offiziellen Bericht des Innenministeriums hat die Polizei an den Chaostagen diese rechtswidrigen Aufenthaltsverbote für Hannover gegen insgesamt 1.986 junge Leute verhängt. Die Jugendlichen haben nach Ministeriumsangaben dieses Verbot in der Regel auch befolgt und das Stadtgebiet verlassen. Die wenigen Bunthaarigen, die die Polizei dennoch antraf, wurden prompt in Gewahrsam genommen, viele von ihnen über acht Stunden. Diese Maßnahmen sieht der mit der juristischen Nachbereitung der Chaostage befaßte Richter als von vorherein rechtswidrig an.

Laut Vermerk wurde eine „rechtmäßige“ Festnahme nur bei 74 Jugendlichen festgestellt.Die niedersächischen Grünen haben jetzt Landesinnenminister Gerhard Glogowski vorgeworfen, dem Landtag falsche Zahlen zu den Festnahmen genannt zu haben. Glogowski hatte im Landtagsplenum „zirka 200 Ingewahrsamnahmen“ als insgesamt rechtmäßig bezeichnet. Jürgen Voges