Entlassung gelöscht

Nach einer Grundsatzentscheidung des Oberverwaltungsgerichts dürfen Feuerwehrbeamte nicht automatisch wegen einer Stasi-Tätigkeit entlassen werden. Anders als bei der Polizei, die maßgeblicher Bestandteil des Unterdrückungssystems der DDR gewesen sei, sei bei der Feuerwehr kein besonders kritischer Maßstab anzulegen. Vielmehr bedürfe es einer Überprüfung des Einzelfalls. Die Anwälte des klagenden Beamten erwarten nun die Rücknahme zahlreicher Suspendierungen und Entlassungen.taz