Richterliche Anzeige gegen von Bock

■ Vorwürfe: „Strafvereitelung, Strafvereitelung im Amt und gegebenenfalls Vorteilnahme“, Anzeige noch nicht registriert

Der ehemalige Oberstaatsanwalt und jetzige Innenstaatsrat Hans-Georg von Bock und Polach gerät zunehmend unter Druck. In der letzten Woche hat der Bremer Jugendrichter Ernst von Schönfeldt Strafanzeige gegen von Bock gestellt. Der Grund: Dessen Verhalten bei den Ermittlungen im Fall der mutmaßlichen Vergewaltigung des jungen André W. aus dem November letzten Jahres, bei dem der CDU-Bürgerschaftsabgeordnete Helmut Pflugradt von Anfang an unter Verdacht gestanden hatte – nicht ganz zu Unrecht, wie sich jetzt herausstellte, auch wenn sich bei der Darstellung der Tat (oder nicht-Tat) nach wie vor zwei Aussagen gegenüberstehen. Die Vorwürfe: Strafvereitelung, Strafvereitelung im Amt und gegebenenfalls Vorteilnahme.

Von Bock hatte beispielsweise sein monatelanges Zögern bei der Einleitung von Ermittlungsschritten mit den bevorstehenden Wahlen begründet, in die er den Fall nicht hineingezogen wissen wollte. Und er hatte, wie sich später herausstellte, in der Akte vermerkt, daß Pflugradt nicht als Täter in Frage kommen – ohne daß er mit André W. je gesprochen hatte. Die Ausführungen von Bocks nach der Veröffentlichung der Affäre waren für von Schönfeldt, der sich unterdessen öffentlich höchst kritisch zu von Bocks Verhalten geäußert hatte, nun Gründe genug für eine Strafanzeige. Zum Vorwurf der Vorteilnahme müßte allerdings ein Zusammenhang zwischen von Bocks Verhalten und seiner späteren Berufung zum Staatsrat in einem CDU-Ressort hergestellt werden.

Die Anzeige ist bei der Bremer Staatsanwaltschaft allerdings noch nicht offiziell registriert, wie deren Chef Jan Frischmuth auf Nachfrage der taz erklärte. Die Anzeige beziehe sich auf mehrere Zeitungsartikel, die aber nicht beigelegt seien. Die müßten erst noch nachgeliefert werden. Frischmuth: „Ein ganz normaler Vorgang.“ J.G.