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Drei Jahre für Beamtenbestechung

■ Besitzer von mehreren China-Restaurants gestand Zahlungen an Beamte der Ausländerbehörde. 25.000 Mark für Aufenthaltsgenehmigungen von Mitarbeitern. Haftstrafe gegen Kaution ausgesetzt

Wegen Bestechung von Beamten der Ausländerbehörde wurde gestern der Restaurantbesitzer chinesischer Abstammung, Airong X., zu drei Jahren Haft verurteilt. Gegen eine Zahlung von 100.000 Mark soll er Haftverschonung bekommen. X. hatte gleich zu Beginn des Prozesses ein Geständnis abgelegt.

Von 1990 bis Anfang 1995 habe er zunächst dem Beamten S. beim Landeseinwohneramt insgesamt etwa 5.000 Mark gezahlt. Die erste Rate von etwa 300 Mark sei mit dem Hinweis übergeben worden, er solle Bonbons für seine Kinder kaufen.

Der Beamte hatte in mindestens 26 Fällen Aufenthaltsgenehmigungen für Chinesen ausgestellt oder verlängert, die nach den Bestimmungen des Ausländerrechts nicht zulässig waren.

Nach dem Weggang des S. vom Landeseinwohneramt richtete X. sich an den ihm bekannten Mitarbeiter der Senatsinnenverwaltung, W. Zuletzt soll dieser für eine Einreisegenehmigung die Unterschrift seines Vorgesetzten gefälscht haben. X. gestand insgesamt 20.000 Mark an W. gezahlt zu haben, die dieser von ihm gefordert habe. W. bestreitet dies. X. war 1980 über die DDR nach Westberlin gekommen, hatte dort zunächst als Koch gearbeitet und später vier eigene Restaurants betrieben.

Seit 1990 ist er deutscher Staatsbürger. Vor Gericht erklärte der Angeklagte, er habe die Schmiergelder als Freundschaftsdienst für Verwandte und Bekannte aus eigener Tasche gezahlt. Zwar sei ihm die Strafbarkeit der Zahlungen bewußt gewesen, andererseits sei dies in China aber gang und gäbe. Viele der Betroffenen arbeiteten in den Restaurants des Angeklagten. Da das deutsche Ausländerrecht für Spezialitätenköche ein maximales Aufenthaltsrecht von drei Jahren gestattet, hatte X. zwei seiner Köche zu Geschäftsführern gemacht, für die längere Aufenthalte genehmigt werden können. Die hierfür notwendigen Genehmigungen zur Restaurantübernahme habe W. ausgestellt.

Der Staatsanwalt hatte wegen Dauer und Steigerung der Taten eine Gesamtstrafe von fünf Jahren gefordert. Dies diene als deutliches Signal an die chinesische Gemeinde. Die Verteidigung entgegnete, man dürfe dem X. nicht das Versagen der Beamten vorwerfen.

Das Verfahren gegen die beiden Beamten wird gesondert verhandelt. Der Fall hatte Anfang des Jahres für Aufsehen gesorgt, weil bei X. angeblich eine geheime Privatnummer von Innensenator Heckelmann gefunden worden war. Sie entpuppte sich aber als Nummer, die zu Heckelmanns Zeiten als FU-Präsident in Vorlesungsverzeichnissen abgedruckt war. Gereon Asmuth

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