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Anspruch und Realität

■ Hamburg: Recht auf Kindergartenplatz kann nicht fristgemäß eingelöst werden

„Trotz des Ausbauprogramms können wir den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für alle drei- bis sechsjährigen Kinder von 1996 an nicht erfüllen.“ Dies verkündete Schulsenatorin Rosemarie Raab gestern, als sie das entsprechende Hamburger Gesetz vorstellte, das nach der Beratung im Senat noch von der Bürgerschaft beschlossen werden muß.

11.000 neue Kindergartenplätze wurden zwar seit 1992 geschaffen, doch nach Schätzungen der Behörde liege der Bedarf bei rund 47.700 – 2800 der noch etwa 7000 fehlenden Plätze sollen bis August nächsten Jahres eingerichtet werden. Für die Investitionen im Kinderbetreuungsbereich sind im Haushaltsentwurf 1996 rund 37,5 Millionen Mark vorgesehen. Um die verbleibende Lücke zu schließen, gebe es zwar keine großen finanziellen Spielräume, gab die Senatorin zu, es sei jedoch ausgeschlossen, daß zu deren Finanzierung die Elternbeiträge oder die Zahl der Kinder in einer Gruppe erhöht würden.

Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf legt fest, daß das Betreuungsangebot an fünf Tagen jeweils mindestens vier Stunden betragen muß. Finden Eltern keinen Kindergartenplatz, so muß sich die Behörde innerhalb von drei Monaten um ein Betreuungsangebot kümmern. Der Kindergarten darf dann maximal 20 Minuten vom Zuhause des Kindes entfernt sein. Eltern können dieses Angebot auch ablehnen. Für eine Übergangszeit bis zum 31. Dezember 1999 kann als Alternative auch eine Tagespflegeperson oder ein Platz in einer Vorschulklasse vermittelt werden. Grundsätzlich soll ausgeschlossen werden, daß zwei geförderte Betreuungsangebote in Anspruch genommen werden.

In den Augen der Sprecherin für Kinder- und Jugendpolitik der GAL-Fraktion, Jutta Biallas, ist „diese Gesetzesvorlage das Papier nicht wert, auf dem sie steht“. Sie vermißt Standards für die Betreuung von Kindern in bezug auf die maximale Gruppengröße, Raumausstattung und die pädagogische Qualität. Patricia Faller

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