Solidarität nicht gefragt

■ Nach dem Verbot, Fernsehrechte zu vermarkten, muß der DFB nach Karlsruhe

Berlin (taz) – „Während andere davon reden, praktizieren wir Solidarität“, sagt DFB-Pressesprecher Wolfgang Niersbach. Damit das aber so bleiben kann, muß der Deutsche Fußballbund (DFB) nun doch nach Karlsruhe gehen. Das Kammergericht Berlin wies am Mittwoch die DFB-Beschwerde gegen das Europapokal-Urteil des Bundeskartellamtes zurück. Das Kartellamt hatte dem DFB die zentrale Vermarktung der Fernsehrechte bei EC-Heimspielen untersagt. Der DFB, sagt Niersbach, will erst Einsicht in die schriftliche Begründung nehmen, dann vor den Karlsruher Bundesgerichtshof gehen. Eine Entscheidung dort könnte frühestens Mitte nächsten Jahres erfolgen.

Das Problem bei der Einschätzung der Kontroverse ist: Während das Kartellamt die Angelegenheit aus rein wirtschaftspolitischer Sicht sieht, argumentiert der DFB, diese Sicht sei auf den Sport nicht anzuwenden. Der DFB will erstens die Macht behalten, zweitens die Übertragungen koordinieren, drittens verhindern, daß ein Verdrängungswettbewerb entsteht. Die Bundesligavereine, laut Kartellamt „originäre Rechteinhaber“, sind mit den zentral ermakelten 60 Millionen brutto pro Jahr sehr einverstanden, auch mit deren Verteilung durch den Verband, der davon 31 Millionen an die Europapokal-Teilnehmer und 17,5 Millionen an den Rest der 1. und 2. Liga auszahlt. Daß bis 97/98 im jährlichen Wechsel Ufa (Bertelsmann) und ISPR (Springer, Kirch) ein Rechtemonopol haben und möglicherweise ihnen nahestehende Sender davon profitieren könnten, kümmert DFB und Klubs nicht. pu