Haushalts-Vorbehalt schwebt über allem

■ GAL und Elternkammer zum Schulgesetz: Kleine Klassen und Schule bis 16 Uhr Von Kaija Kutter

Kein Tag mehr ohne Schulgesetz. Nach den anfänglichen Schmähungen aus dem konservativen Lager häufen sich nun wohlwollende Stellungsnahmen zum 40-Seiten-Entwurf von Schulsenatorin Rosemarie Raab (SPD). Gestern äußerte sich die Hamburger Elternkammer überraschend positiv zum Reformpapier der SPD-Politikerin. Und auch GALier Kurt Edler übte gestern in einem mehrseitigem Skript kritische Solidarität.

Doch egal von wem, ein Einwand zieht sich durch alle Stellungnahmen wie ein roter Faden: der Gesetzentwurf sagt nichts, aber auch gar nichts über die künftige Ausstattung der Schulen aus. Die staatlichen Instanzen müßten sich „zur Schaffung ausreichender personeller, sachlicher und fachspezifischer Möglichkeiten verpflichten“, mahnt die Elternkammer in ihrer Stellungnahme, die nach einer Klausurtagung am Wochenende verfaßt wurde. Noch nie sei Bildungsqualität in Hamburg „so stark unter den Generalvorbehalt der Finanzierbarkeit gestellt worden“, bemängelte gestern auch Schulpolitiker Edler.

Er hat nachgezählt: In neun Fällen schwächen im Gesetzentwurf Formulierungen wie „sofern die erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind“ die Hoffnung auf Reformen wieder ab. Edler: „Gerade wenn Frau Raab – was wir begrüßen – die Schülerpersönlichkeit in den Vordergrund rückt, sollte sie dieses Recht auch durch klare Bildungsgarantien zu einer staatlichen Verpflichtung machen“. Als „zentrale Parameter“ schlägt der Grüne Politiker vor, künftig eine Klassenhöchstfrequenz von 24, an Grundschulen sogar von 18 Schülern gesetzlich festzuschreiben.

Schulbehördensprecher Ulrich Vieluf rechnete flugs nach: 71 Millionen Mark jährlich würde die Umsetzung dieser GAL-Forderung kosten. Was in Zeiten knapper Kassen schwerlich zu legitimieren sei.

Die Raab-Behörde will alle Stellungnahmen, die bis zu den Märzferien eingehen, auswerten, heißt es. Auf der Basis dieses Wissens soll dann der Referentenentwurf fürs Parlament entstehen.

Doch es fragt sich, ob die konstruktiven Einwände der Elternkammer Berücksichtigung finden oder ebenso schnell zerpflückt werden wie der Parameter-Wunsch der GAL. So sprechen sich die Eltern gegen den Einsatz von Referendaren aus. Dieser ist aber im Stellenplan der Raab-Behörde ab 1996 fest verankert.

Andere Ansinnen der traditionell konservativen Elternlobby haben vielleicht Chancen. Integration als Grundsatz und Bildungspläne als Ergänzung zur Fächerstruktur finden die Eltern in Ordnung. Die volle Halbtagsschule, so die Utopie der Eltern, sollte am besten bis 16 Uhr nachmittags verlängert werden.

Damit Autonomie nicht zu einer „Zweiklassenschule“ führt, sollen quantitative und qualitative Mindeststandards garantiert werden. Auch die Gefahr, daß Schulsponsering Bildungsinhalte beeinflußt, solle per Gesetz gebannt werden. Außerdem verlangen die Eltern für sich in der Schulkonferenz erweiterte Mitbestimmung. Da dieses in dem noch nicht veröffentlichten Entwurf für ein neues Schulverfassungsgesetz geregelt wird, gibt die Elternkammer ihre Zustimmung nur unter Vorbehalt.