Mit dem Asyl auf Du und Du
: "Höchst gefährdet"

■ Ausländerbehörde will Abschiebung eines Kurden im Schnellverfahren

Eine kleine Demonstration stand am Donnerstag nachmittag vor dem Abschiebe-Knast Ostertorwache und wartete. Überraschend war am Tage der Kurde Riza Kamen festgenommen worden.

Riza Kamen ist mit seiner Frau und seinem jüngsten Sohn im Februar nach Bremen gekommen und hatte hier um Asyl nachgesucht. Im Juli wurde sein Sohn Kenan in der Türkei verhaftet, weil die Polizei den Wohnort des Vaters herausbekommen wollte. Der Vater Riza Kamen nahm am 18.8. seinen Asylantrag offiziell zurück, er wollte in die Türkei zurückkehren, um sich den Behörden zu stellen und seinen Sohn damit „auszulösen“. Doch bevor er in die Türkei gefahren war, war der Sohn freigelassen worden. Kaman stellte einen Asylfolgeantrag.

Dieser ist im schnellen Verfahren inzwischen abgelehnt, der Anwalt Kamens hat dagegen Klage vor dem Verwaltungsgericht eingelegt. Bei Asylfolgeanträgen, so erklärt Thomas Stapke vom Bremer Aufruf gegen Abschiebung, ist aber ein Verwaltungsgerichtsverfahren kein Abschiebehindernis, da die Rechtskonstruktion davon ausgeht, daß das erste Asylverfahren auf allen rechtlichen Ebenen entschieden ist. „Eine typische Lücke im Asylrecht“, sagt Stapke – ein etwas komplizierterer Fall wie der des Riza Kamen fällt da schon durch das Raster.

Daß Riza Kamen in der Türkei politisch verfolgt ist, liegt für das deutsche Solidaritäts-Komitee auf der Hand. Zweimal war er wegen „Unterstützung einer terroristischen Vereinigung“ – das Instrument des türkischen Staates gegen die Verfechter kurdischer Autonomie-Ansprüche – zu mehrmonatigen Haftstrafen verurteilt. Kamen, so erklärten seine Freunde vor dem Abschiebeknast, habe mit der Kurdischen Arbeiterpartei sympatisiert. In Bremen war er Mitglied im Bewohnerkomitee der Haverwende. Der älteste seiner drei Söhne war 1992 bei dem Anschlag auf die Israelische Botschaft in Ankara ums Leben gekommen. Bei einer Abschiebung, so das Solidaritätskomitee, sei Kamen „höchst gefährdet“. K.W.