Blüten als Hochzeitsgag

■ Zwei Bremer Jung-Manager nur knapp an Verurteilung „vorbeigeschrammt“

So lacht der Norden: Zwei Angestellte wollten sich einen Jux machen und verschenkten zur Hochzeit ein Gebinde mit fotokopierten Geldscheinen; das Geld kommt versehentlich in den Umlauf; die Spassvögel rennen erschrocken zur Polizei; ein Staatsanwalt sucht den Witz.

Verhandelt wurde gestern im Amtsgericht Bremen: Thomas L. (29) und Frank V. (30), zwei technische Angestellte im Computerbereich bei Siemens, wurden von einem Kollegen, dem Projekt-Chef des Einen, zum Polterabend eingeladen und schenken ihm als „Gag“ einen Haselnuß-Ast voller Blüten: ein paar zwanzig-Mark-Scheine (echt) und acht gefälschte, einfach fotokopierte Hunderter.

„Es ist nicht alles Gold, was glänzt“, will einer der Schenkenden gesagt haben, noch die eine oder andere doppeldeutige Bemerkung gemacht haben - dann begann das Fest, und man wartete auf die Entlarvung des Spiels.

In welchem Glückszustand sich der Beschenkte befand - angesichts seiner bevorstehenden Hochzeit, und angesichts des riesigen Geldgeschenks -, war bei der Verhandlung nicht zu klären. Als Zeuge beteuerte er, ernsthaft geglaubt zu haben, Bares im Werte von fast tausend Mark überreicht bekommen zu haben.

Er glaubte eine Sammlung Hamburger Kollegen hätte ihm zu diesem stolzen Sümmchen verholfen. Auch seine Frau glaubte an ein großzügiges Geschenk.

Der „Geldbaum“ stand nun als Hochzeitssegen auf dem Garbentisch; Braut und Bräutigam freuten sich über derart spendable Kollegen; und noch nachts wurden die Scheine geglättet und in die Brieftasche gesteckt.

Am nächsten Tag wurde der Wirt bezahlt, bei dem der Polterabend gefeiert worden war. Dieser fuhr mit dem Geld zum Fischkauf nach Bremerhaven, und dort wuden die Kopien erkannt. Der Wirt konfrontierte das Brautpaar, diese die beiden generösen Schenker - und dort, im Fälscherzentrum, gestand man die Tat.

Wäre da nicht ein Staatsanwalt gewesen, der das deutsche Zahlungssystem in Gefahr sah, wäre der Vorfall Siemens-intern vergessen worden. Zumal keiner zu kurz kam: der Wirt wurde entschädigt, die Bluffer entschuldigten sich, in der Betriebskantine wurde noch eine Weile gelacht.

Aber der Staatsanwalt klagte an: Paragraph 146 StGB - Versuch, Falschgeld zu verbreiten. So etwas „dürfe nicht ungeschoren davonkommen“. Von einem Antrag auf „Freiheitsstrafe“ wolle er absehen, der Staatsanwalt Gottschalk, aber „bestraft werden müsse“.

Und als der damalige Gastgeber nun als Zeuge erzählte, er habe sich einen falschen Blauen spaßeshalber „zur Erinnerung“ aufbewahrt, geriet Herr Gottschalk fast außer sich:

„Sind Sie des Wahnsinns? Wollen Sie auf die Anklagebank?“

Die beiden Spaßvögel - erschrocken über das Ausmaß Ihres Humors - erzählten, wie leicht mit Scanner und Drucker die Herstellung gewesen sei - und wie einfach für jeden Computer-Spieler als Falschgeld zu erkennen.

Na ja, überlegte da der Staatsanwalt laut, vielleicht müsse dieser Computer als „Tatwaffe“ eingezogen bleiben. Er forderte höhere Geldstrafen für Beide.

Nach dreistündiger Verhandlung - kaum einer der Zuschauer wußte, warum überhaupt - hatte Richter Wacker endlich die rechtliche Basis für die Nachsicht. Verteidigerin Strahmann hatten sich „die Haare gesträubt“, den unbescholtenen Jung-Managern, beide seit Jahren bei Siemens beschäftigt, den Willen zu unterstellen, sie hätten falsche Geldnoten in den Umlauf bringen wollen.

Und der Richter schloß sich der Verteidigung an: „Um Haarebreite an der Verurteilung vorbeigeschrammt“, also Freispruch. Der Richter wertete das Geld am Haselnuß-Ast als Schmuck und verneinte die Absicht, mit den schlichten Blüten das deutsche Währungssystem zu unterwandern. sim