Geld statt Drogen

■ V-Mann-Prozeß: Anklage auf Beihilfe?

„Es ist deutlich geworden, daß es sich um ein besonderes Verfahren handelt“, sagte Richter Walk am gestrigen fünften Verhandlungstag des sogenannten V-Mann-Prozesses. Für ihn sei klar, daß der Deal ,Drogen gegen Freiheit' (taz berichtete) massiv von der Kripo und ihrem Spitzel in der JVA Santa Fu angeschoben wurde. Deshalb forderte der Richter Verteidiger und Staatsanwaltschaft auf, sich darüber zu verständigen, ob die als Mittäter angeklagten Verwandten des Häftlings Mehmet D. sich womöglich nur der Beihilfe schuldig gemacht haben.

Bruder und Cousin des Knackis hatten mit den vermeintlichen Ausbruchshelfern – Kripobeamte – verhandelt. Sie waren offenbar heftig von den verdeckten Ermittlern bedrängt worden, nicht mit Geld, sondern mit Drogen zu bezahlen. Ohne Rauschgift wäre das gesamte Scheingeschäft um den geplanten Ausbruch für die Drogenfahnder völlig uninteressant gewesen. Wie weit die ,Beschaffungskriminalität' der Polizisten ging, um einen Fahndungserfolg vermelden zu können, konnte noch nicht abschließend geklärt werden. Die in den Ausbruchs-Deal verwickelten Kripobeamten schieben die Schuld auf ihren V-Mann, der immer wieder Drogen als Bezahlung ins Spiel gebracht haben soll und dem man unnachgeprüft geglaubt hat. Die Verwandten des kurdischen Häftlings sagten allerdings aus, daß auch die Undercover-Agenten draußen unablässig auf Drogen drängelten.

Ließe sich im Laufe des Prozesses nachweisen, daß der angeklagte Häftling Mehmet D. selbst die Drogen nicht ins Spiel brachte sondern Geld bezahlen wollte, käme auch der geringere Straftatbestand „Beihilfe“ in Betracht. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens muß geklärt werden, ob Polizei und Justiz rechtmäßig gehandelt haben. Denn einem inhaftierten V-Mann dürfen für seine Spitzeldienste keine Vergünstigungen versprochen werden. Walk betonte erneut, daß Resozialisierung und nicht Verführung zu Straftaten oberstes Ziel des Strafvollzugs ist. sim