Volksentscheid möglich

■ Durchführungsgesetz im Dezember

Über ein Jahr nach dem Volksentscheid über die Änderung der Bremer Landesverfassung geht die Bürgerschaft im Dezember daran, auch die entsprechenden Durchführungsbestimmungen zu beschließen. In der Dezembersitzung soll das „Gesetz über das Verfahren beim Volksentscheid“ in erster Lesung verabschiedet werden. Das hat der Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuß in der vergangenen Woche beschlossen.

Nach bisherigem Recht durften die erforderlichen Unterschriften nur in amtlichen Räumen zu Bürozeiten gesammelt werden. Künftig soll die Sammlung der 50.000 Unterschriften drei Monate lang auf offenen Listen möglich sein. Diese werden dann im Nachhinein stichprobenartig überprüft. Ase

Denn die erforderlichen 50.000 Unterschriften müssen alle von wahlberechtigten BremerInnen stammen. Ase