Wirtschaftssenator „grob fahrlässig“

■ Hartmut Perschau muß 98.600 Mark Westzulage an das Land Sachsen-Anhalt zurückzahlen

Bremens Wirtschaftssenator Hartmut Perschau (CDU) muß 98.600 Mark an das Land Sachsen-Anhalt zurückzahlen. Das Magdeburger Verwaltungsgericht erklärte das Verhalten von Perschau und seiner damaligen Minister-Kollegen Werner Münch (CDU), Horst Rehberger (FDP) und Werner Schreiber (CDU) in der „Gehälteraffäre“ gestern für „grob fahrlässig“.

Die vier ehemaligen Magdeburger Minister hatten zwischen 1991 und 93 zu den damals für das Land Sachsen-Anhalt gesetzlich geregelten Amtsbezügen insgesamt 834.179 Mark an Zulagen kassiert. Dieser 20prozentige Aufschlag sollte die aus dem Westen importierten Politiker vor finanziellen Nachteilen durch den Wechsel in den deutschen Osten bewahren. Eine rechtliche Grundlage habe es dafür jedoch nicht gegeben, urteilte gestern das Magdeburger Gericht und wies damit die Klage der vier Ex-Minister gegen die Rückzahlungsforderung des Landes zurück.

Zwar sei die Landesregierung damals durch die jeweiligen Haushaltsgesetze ermächtigt worden, ihren Mitgliedern aus den alten Bundesländern einen Zuschuß zum Amtsgehalt zu gewähren; da aber kein formeller Beschluß dazu gefaßt worden war, habe es für die Gewährung der Zulagen auch keine rechtliche Grundlage gegeben, heißt es in dem mündlich verkündeten Urteil. Die West-Minister hätten auf die gesetzlich vorgesehene Beschlußfassung der gesamten Landesregierung hinwirken müssen. Die von allen vier Ex-Ministern zurückzuzahlende Summe reduzierte das Gericht jedoch von insgesamt 834.000 auf knapp 700.000 Mark.

„Das ist ein sehr formalistisches Urteil, das ich nicht akzeptiere“, erklärte Perschau gestern abend auf Anfrage der taz. Für ihn sei nach wie vor „schwer nachvollziehbar“, daß damit seine ebenfalls aus dem Westen importierten damaligen Staatssekretäre und Abteilungsleiter ein höheres Gehalt beziehen durften, als er selber. Perschau geht davon aus, daß er nach genauer Prüfung des schriftlichen Urteils in die Berufung gehen wird.

„Ich bin damals von Ministerpräsidenten Münch mit der Aussicht auf ein Westgehalt angworben worden“, erinnert sich Perschau heute. Er habe deshalb überhaupt nicht darüber nachgedacht, daß für seine Zulage womöglich eine gesetzliche Grundlage notwendig sei. In die Berufung will er gegen das Magdeburger Urteil jetzt allein schon deswegen gehen, „um ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft zu verhindern“.

Tatsächlich ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen der Gehälteraffäre nämlich bereits seit der Monierung der West-Zulage durch den Magdeburger Landesrechnungshof im November 1993 gegen Ex-Ministerpräsident Werner Münch und seinen Ex-Sozialminister Werner Schreiber. Nach dem gestern verkündeten Urteil des Verwaltungsgerichts könnte der dabei zu prüfende Vorwurf des „vorsätzlichen Betrugs“ nun auch auf Hartmut Perschau zukommen.

Einfach die knapp 100.000 Mark Westler-Zulage zurückzuzahlen und damit einen persönlich Schlußstrich unter die Magdeburger Affäre ziehen – das will Perschau jedenfalls nicht. „Hier liegt nicht mein Verschulden vor“, versicherte er gestern nach dem Urteil. Zu unrecht habe er „die letzten zwei Jahre am Pranger gestanden“. Dies wolle er nicht noch im Nachhinein durch ein Akzeptieren des Urteils bestätigen. Perschau: „Es geht mir dabei nicht ums Geld, es geht um den Grundsatz.“ Ase