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EU-Streit um Flüchtlinge

■ Schweden und Dänemark gegen neue Flüchtlingsdefinition der EU

Brüssel (taz) – Der Beschluß der Innenminister der Europäischen Union, Flüchtlinge nicht mehr anzuerkennen, wenn sie Verfolgung durch nichtstaatliche Organisationen als Asylgrund angeben, wird nicht von allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union getragen. Die Regierungen Schwedens und Dänemarks bestanden gestern darauf, dem Abkommen eine Protokollnotiz anzuhängen. Darin weisen die beiden skandinavischen Regierungen darauf hin, daß „die Verfolgung durch Dritte in den Anwendungsbereich des Genfer Abkommens von 1951 fällt, wenn die Behördern sie fördern oder billigen. Sie kann auch in den Anwendungsbereich dieses Abkommens fallen, wenn sich herausstellt, daß die Behörden nicht in der Lage sind, Schutz zu gewähren.“

Mit dieser Notiz behalten sich Schweden und Dänemark das Recht vor, Flüchtlinge auch dann anzuerkennen, wenn sie in der übrigen EU abgelehnt würden. Sie unterlaufen damit die Politik des deutschen Innenministers Manfred Kanther. Denn mit ihrer restriktiven Neudefinition des Flüchtlingsbegriffs reagierten die EU-Innenminister vor allem auf Druck der deutschen Regierung. Bundesinnenminister Kanther möchte die Zahl der Flüchtlinge möglichst weit einschränken und verhindern, daß einmal abgelehnte Asylbewerber in einem anderen EU-Land anerkannt werden könnten. Kein Flüchtling soll die Möglichkeit haben, innerhalb der EU ein zweites Asylverfahren zu bekommen. Durch den dänischen und schwedischen Vorbehalt wird dieses ursprüngliche Ziel aber verwässert.

Umstritten ist auch, ob die von den EU-Innenministern beschlossene Neudefinition für Flüchtlinge nur eine politische Vorgabe ist oder vor Gericht eingeklagt werden kann. Großbritannien und Dänemark wollen verhindern, daß die EU in der Innenpolitik weitere Kompetenzen bekommt und verlangen daher, daß Fragen wie das Asylrecht nur politisch abgestimmt werden sollen. Alois Berger

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