Wehe den religiös Verfolgten!

■ EU-Minister: Asyl nur bei staatlicher Verfolgung

Brüssel (taz) – Flüchtlinge, die nicht von einer staatlichen Organisation verfolgt werden, können in der Europäischen Union nur noch auf Gnade hoffen: Ein Recht auf Asyl haben sie in den meisten Fällen nicht mehr. Die 15 Innenminister der EU einigten sich gestern auf eine gemeinsame Definition für Flüchtlinge, die weitgehend den restriktiven Vorstellungen von Bundesinnenminister Manfred Kanther folgt.

Nach Ansicht des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) steht diese Definition in eindeutigem Widerspruch zur Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 (GFK). In vielen Ländern würden Menschen typischerweise von nichtstaatlichen Organisationen, beispielsweise religiös-fundamentalistischen, verfolgt. Nach Ansicht des UNHCR fallen diese Menschen ebenfalls unter die Genfer Flüchtlingskonvention, weil der Staat nicht in der Lage ist, für den Schutz der Verfolgten zu sorgen.

Für die EU-Innenminister hingegen ist auch die Verfolgung als Wehrdienstverweigerer kein Asylgrund. Wie Regierungen mit Verweigerern umgehen, sei allein Sache des nationalen Rechts, so die Minister. Nur wenn die Strafen zu drastisch würden, etwa bei Folter, bestehe eine Chance auf Asyl. Alois Berger Seite 2