„Behörden ist schwer zu trauen“

■ Verband binationaler Familien über den Fall Abdelouahab H.

Für den Verband binationaler Familien (IAF) gehört die Abschiebung ausländischer Verlobter von deutschen PartnerInnen „zum täglichen Brot“. Der abgelehnte Asylbewerber Abdelouahab H., ist so ein Fall: Er kam in Abschiebehaft, bevor alle Papiere für eine Hochzeit in Deutschland waren. (vergl. taz vom 18. u. 23.11).

taz: Worüber regen Sie sich auf?

Barbro Krüger (IAF): Das Grundgesetz stellt Ehe und Familie unter Schutz. Das muß auch für binationale Ehen gelten. Nach der Europäischen Menschenrechtskonvention genießen außerdem alle Menschen Eheschließungsfreiheit. Dieses Recht darf nicht durch staatliche Eingriffe geschmälert werden. Wir meinen, dies fand hier statt.

Die Bremer Justizbehörde hält die Rechtsprechung dagegen: Bevor nicht das Aufgebot bestellt ist, kein Schutz.

Wir kennen diese Position, die ja Praxis bei der Aufenthaltserteilung ist. Aber auch binationale Paare müssen ihre Ehe in Ruhe schließen, und Verlobte, die kurz vor der Eheschließung stehen, brauchen Schutz. Bis zur Änderung des Asylrechts war der Umgang der Behörden menschlicher.

Die Behörde muß aber doch unrechtmäßige Ehen, sprich Bigamie, verhindern. Wenn ausgerechnet der Ledigen-Nachweis fehlt...

Es ist Angelegenheit des Standesamtes, Papiere zu prüfen. Im aktuellen Fall hätte man abwarten sollen. Man kann nicht weltweit deutsche Behördengegebenheiten voraussetzen. Das richtet sich in dem Moment, wo es Schwierigkeiten gibt, gegen immer die Eheschließung.

Vor welcher Situation steht so ein Paar nach der Abschiebung eines Partners?

Es kann nicht in Deutschland heiraten. Im aktuellen Fall hätten wir der Ehefrau allerdings auch abgeraten, in Algerien zu heiraten, wo Europäerinnen verfolgt werden. Aber die Frau hätte wohl keine Alternative gehabt. Außerdem folgt auf jede Abschiebung ein Einreiseverbot. Die Familienzusammenführung kann lange dauern, zumal die deutsche Vertretung in Algir nicht arbeitet. Am Ende gibt es keine Garantie, daß der Mann wieder einreisen kann. Deshalb häufen sich Verzweiflungsfälle. Diese Vorkommnisse als Taktik abzutun, finde ich zynisch.

Die Behörde will nun, daß der Ehepartner ausreist, aber per Visumszustimmung durch die Bremer Innenbehörde wiederkommen darf. Ist das eine Lösung?

Nein, nur ein Entgegenkommen. Mir persönlich würde es allerdings schwer fallen, derartigen Wiedereinreise-Versprechen zu trauen – besonders nach den diesen Vorkomnissen, wo einerseits noch Gespräche stattfinden sollten und andererseits schon abgeschoben wurde. Fragen: ede