„ Politisch schädliches Unternehmen“

■ Van Nispen rät seinem Nachfolger, den Erlaß der Ausländerbehörde zu verwerfen.

Die Regelung der Ausländerbehörde, die ausländischen StudienanwärterInnen ab 23 Jahren die Aufenthaltsgenehmigung verweigert, geht nach offiziellen Angaben auf eine Absprache zwischen der Innen- und der Ausländerbehörde zurück (s.taz S.22).

Die Vereinbarung soll am 22. Mai 1995. erfolgt sein, also acht Tage nach der Wahl. Zu diesem Zeitpunkt war Friedrich van Nispen noch Innensenator.

An dieser Absprache sei er aber nicht beteiligt gewesen, versichert Friedrich van Nispen. „Von einer solchen Verabredung habe ich nie gehört.“ Hätte er von dem Erlaß gewußt, hätte er ihn sofort zurückgezogen, denn die Maßnahme sei ein „Bremen schadendes Unternehmen“.

Van Nispen kann sich nur vorstellen, daß „einige Bürokraten“ gemeint haben, die Gunst der Stunde nutzen zu können und während der Wahlturbulenzen eigenmächtig handelten. Er vermutet „eine Illoyalität der Beamten“ in seiner ehemaligen Behörde.

Wer da gekungelt hat, vermag er nicht zu sagen. Nur wenn es einen solchen Erlaß gebe, hätten ihn seine Abteilungsleiter informieren müssen. Das ist nicht geschehen. „Ich habe einen solchen erlaß nie in Auftrag gegeben, und er wäre von mir nie gebilligt worden.“

Er hätte den Erlaß sofort kassiert, denn „der ist politisch schädlich“, unterstreicht er mehrfach. Van Nispen rät seinem Nachfolger, Innensenator ralf borttscheller, dementsprechend zu handeln. dah